25-10-2010, 19:26
(25-10-2010, 18:34)Der-Einsiedler schrieb:(25-10-2010, 18:29)alwin schrieb: Mit Verlaub gesagt: Der Religionsunterricht ist Bestandteil unserer Verfassung.
Da hätte ich jetzt aber gerne mal den Grundgesetzartikel, Alwin, denn DAS wäre mir neu (ich lerne ja gerne dazu...).
Lieben Gruss
DE
Nachtrag: Ich hab's gefunden, Artikel 7,3. Jetzt bin ich baff.
Wobei es heißt
Zitat:Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Rechtliche Grundlage der Trennung von Kirche und Staat ist Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Artikeln 136 bis 139 Weimarer Reichsverfassung.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]