Du meinst die Staatskirchenverträge?
Diese könnten theoretisch abgelöst werden. Und sollten sie sogar.
Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung:
Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
Diese könnten theoretisch abgelöst werden. Und sollten sie sogar.
Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung:
Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]