28-10-2010, 13:42
Leidtragende der konfessionsgebundenen, wenn auch nicht konfessions-finanzierten sozialen Einrichtungen sind die Arbeitnehmer. Die kirchlichem, nicht dem "normalen" Arbeitsrecht unterliegen, und das nicht unbedingt zu ihrem Vorteil. Bis hin zu Gesinnungs-Schnüffelei ins Privatleben hinein. Aber ich glaube, dazu gab´s schon mal eine Diskussion. Das ist m.E. der Punkt, der geändert werden müßte. Wenn der Staat den größten Teil der Finanzierung übernimmt, sollte kirchliches Arbeitsrecht nicht mehr gelten dürfen!