(23-09-2019, 22:18)Sinai schrieb: Es kommt halt schon darauf an, was für ein "Mensch" getötet wird:
1. Fall: Ein Mann entführt ein Kind, mißbraucht es (das heißt er foltert es schwer) und erwürgt es dann. Daß dieser Kerl die Giftspritze bekam war
eh gut
2. Fall: Ein Terrorist nimmt eine Geisel, eine unschuldige brave Mutter und setzt ihr das Rasiermesser an die Kehle. Der Sniper der Antiterroreinheit erschießt den Kerl mit dem Scharfschützengewehr auf 200 Meter durch einen gezielten Schuß ins Hirn. "Finaler Rettungsschuß". Daß der Scharfschütze die Lebensrettungsmedaille bekam war eh gut
Das ist sicherlich zumindest vom Ansatz her korrekt (auch wenn ich die enthaltenen Wertungen nicht teile), aber an meinem Einwand vorbei argumentiert. Wenn das Gebot heisst "Du sollst nicht toeten", dann sind beide Faelle als "boese" charakterisiert. Der Einwand greift erst dann, wenn das Gebot heisst "Du sollst nicht morden". Und auch dann schauen wir auf Vereinbarungen, da die Todesstrafe nach geltender Rechtsprechung einen unzulaessigen Eingriff in die Menschenwuerde darstellt, also nach unserer geltenden Rechtsprechung auch der 1. Fall als "boese" charakterisiert ist.
Solche Unterscheidungen bestimmen tatsaechliche Diskussionen ueber Ethik, und Deine Einstellung ist nicht automatisch richtig, weil sie irgendeinem "Naturrecht" entspricht, das Du und der Bundesgerichtshof letztlich auch anders definieren wuerden.