Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Deutscher Staatsbürger mit 2 Frauen
#1
Eine interessante Rechtsfrage:

Herr Müller tritt zum Islam über. Er heiratet Aida.
Nach 10 Jahren ist er geschäftlich in Ägypten und lernt dort die bitterarme, aber bildschöne Amina kennen. Sie ist froh, einen wohlhabenden islamischen Mann aus Deutschland gefunden zu haben. Er heiratet sie in Ägypten und nimmt sie mit nach Deutschland.
Die Zweitfrau wird bald schwanger und gebiert eine Tochter.

Jetzt will er aus Rücksicht auf das Kind die Ehe in Deutschland legalisieren lassen. Wird die ägyptische Ehe anerkannt ?

Normalerweise werden Ehen, die in Ägypten geschlossen werden, in Deutschland anerkannt. Das ist wichtig im Todesfall des Mannes, damit die Frau erbberechtigt ist. Wenn der Mann bei einem Autounfall verstirbt, erbt sie.
Das ist erbrechtlich sehr bedeutsam.

Zu diskutieren wäre, ob die Ehe von Herrn Müller mit Amina in Deutschland anerkannt wird. Ist das Kind ehelich ? Oder ist es ein uneheliches Kind ?

Herr Müller stirbt bei einem Unfall. Ist Amina erbberechtigt oder geht sie leer aus ?
Zitieren
#2
Zitat gelöscht! Bitte keine Vollzitate!
Glaub nicht, das hier Rechtsberatung erlaubt ist.
Wäre noch die Frage wie der Unfall verursacht wurde, Führerschein
versichert in eine Sperrgebiet , Wagen überbelegt,, Verkehrszustand......
Wer ist gefahren ?
Zitieren
#3
Nein, die zweite Ehe dürfte in Deutschland nicht gelten. Er müsste auch aufpassen, dass er nicht wegen einer entsprechenden Straftat (hier Bigamie § 1306 BGB) belangt wird. Da er aber verstorben ist, wäre das wohl egal.

Das Kind mit Amina wäre unehelich. Bzgl. des Erbrechts gilt aber, glaube ich, dass uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt wurden und somit auch erben können, also ihnen ein Anteil nach dem gesetzlichen Erbrecht zusteht.

Beide Kinder könnten dann übrigens von dem Unfallverursacher eine Art Schadenersatz verlangen als Unterhaltsrente, wenn sie von ihrem Vater finanziell versorgt wurden.
Nur die in Deutschland als nicht verheiratet geltende Frau hätte keinerlei Ansprüche. Amina geht also leer aus, außer er hatte vorher vll. ein Testament verfasst und sie darin eingesetzt.
with great power comes great responsibility

Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
Zitieren
#4
(12-10-2013, 02:59)paradox schrieb: Er müsste auch aufpassen, dass er nicht wegen einer entsprechenden Straftat (hier Bigamie § 1306 BGB) belangt wird.

Belangt könnte er nur dann werden, wenn sein Handeln auch am Tatort (also in Ägypten) mit Strafe bedroht ist.
MfG B.
Zitieren
#5
(12-10-2013, 10:02)Bion schrieb:
(12-10-2013, 02:59)paradox schrieb: Er müsste auch aufpassen, dass er nicht wegen einer entsprechenden Straftat (hier Bigamie § 1306 BGB) belangt wird.

Belangt könnte er nur dann werden, wenn sein Handeln auch am Tatort (also in Ägypten) mit Strafe bedroht ist.

Zwei hochinteressante Antworten.

Was ist "Tatort" ?
Der Ort wo die Zweitehe geschlossen wurde (Ägypten)
Der Ort wo die Zweitehe ausgeübt wird (Deutschland)
Zitieren
#6
(12-10-2013, 12:52)Sinai schrieb: [quote='Bion' pid='139415' dateline='1381564958']
Was ist "Tatort" ?
Der Ort wo die Zweitehe geschlossen wurde (Ägypten)
Der Ort wo die Zweitehe ausgeübt wird (Deutschland)

da die "tat" in der eheschließung besteht - was glaubst du?

mit frauen schlafen, zusammenwohnen und kinder zeugen, obwohl man nicht mit ihnen verheiratet ist, kann man in d, wie man lustig ist
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#7
(12-10-2013, 10:02)Bion schrieb:
(12-10-2013, 02:59)paradox schrieb: Er müsste auch aufpassen, dass er nicht wegen einer entsprechenden Straftat (hier Bigamie § 1306 BGB) belangt wird.

Belangt könnte er nur dann werden, wenn sein Handeln auch am Tatort (also in Ägypten) mit Strafe bedroht ist.


@ Paradox:
Den § 1306 BGB (Bigamie) werde ich mir noch genau anschauen. Vielleicht finde ich einen einschlägigen Kommentar dazu.
Allerdings ist das Bürgerliche Gesetzbuch kein Strafgesetzbuch.
Nur deshalb, weil etwas im BGB verboten ist, ist es noch nicht strafbar.
Bitte um nähere Erläuterung.

@ Bion:
Das mit dem Tatort ist mir nicht ganz klar, was Du damit sagen willst.
Bitte um nähere Erläuterung.
Zitieren
#8
In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten. Die zweite Ehe wird aber gleichwohl als rechtlich wirksam behandelt, solange sie nicht durch Urteil des Familiengerichtes aufgehoben wird (§§ 1314, 1313 BGB).

Hier kommt noch die eingetragene Lebensgemeinschaft verwirrend hinzu:

"Die Eingehung einer bigamischen Ehe ist als Vergehen gegen den Personenstand nach § 172 StGB strafbar. Mangels einer entsprechenden Strafrechtsnorm (Analogieverbot) ist hingegen die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft neben einer Ehe (oder einer anderen eingetragenen Lebenspartnerschaft) straflos, ebenso die Eingehung einer Ehe bei bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 LPartG ist eine solche zweite Lebenspartnerschaft aber von vornherein unwirksam.

Vermieden werden soll das Bestehen mehrerer formal gültiger Ehen. Das Gebot der Einehe ist im deutschen Rechtssystem derart verankert, dass auch im Rahmen des Internationalen Privatrechts (internationales Familienrecht) ein Bestehen von Mehrfachehen gegen den ordre public nach Art. 6 EGBGB verstößt.

Im Bereich der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 S. 2 StGB) ist die Doppelehe eines Deutschen im Ausland nur dann in Deutschland strafbar, wenn auch das örtliche Strafrecht eine Doppelehe verbietet....." (wiki)
Zitieren
#9
Warum ich diese komplizierte Rechtsfrage aufgeworfen habe ?

Ich will damit zeigen, daß sich der Bundestag langsam dazu bequemen sollte, derartige Gesetzeslücken zu schließen. Wenn wir schon eine offene Gesellschaft sind, dann muß für derartige familienrechtliche Fragestellungen Vorsorge getroffen werden.

Es ist nicht einzusehen, daß die Politik (Bundestag) die Augen verschließt und dadurch das Problem den Richtern zuschiebt. Erstens ist es demokratiepolitisch bedenklich, und zwar aus dem Grundsatz der Gewaltentrennung. Familienrechtliche Normen haben nun mal vom Bundestag beschlossen zu werden, der Bundestag ist die Legislative. "Richterrecht" ist voll abzulehnen. (Das ist in der englischen Rechtsordnung mit seinem case law System üblich, in Deutschland ist es verfassungsfremd oder sogar verfassungswidrig.)

Es ist nicht Aufgabe der Gerichte (Jurisdiktion), derartige Lücken zu schließen.
Dies schon deshalb, weil es sich nicht um unvorhersehbare Einzelfälle handelt, sondern um systemimmanente Fragen. Wenn wir Millionen Moslems in der Republik haben, muß der rechtliche Status der Zweitfrauen determiniert werden.
Sonst degradiert man sie zu rechtlosen "Gespielinnen" ohne Recht auf Altersvorsorge. Sind die Zweitfrauen im Falle des Ableben des Mannes pensionsberechtigt ? Männer sterben meist vor den Frauen. Wenn die Zweitfrau nicht pensionsberechtigt ist, wer wird sie dann erhalten ?
Wenn die Migranten in ein paar Jahren ins Alter kommen, wird es dann unzählige Fälle geben.
Da geht es nicht mehr um einzelne Diplomatenfamilien . . .

Zweitens hat der Rechtsunterworfene (islamische Zweitfrau) einen Anspruch auf Rechtssicherheit. Sonst wird das Leben zum Lotteriespiel.

Ich habe den Verdacht, der Bundestag will diese Frage vermeiden.
Damit er nicht zwischen die Mühlsteine gerät. Denn Katholiken würden Sturm laufen, wenn in Deutschland 2014 die Bigamie gesetzlich gestattet wird (und sei es auch nur für bestimmte Religionsgemeinschaften oder Sekten) und Moslems würden Sturm laufen, wenn die Bigamie ausdrücklich gesetzlich verboten würde.

So ist es für den Bundestag angenehmer, das Problem zu ignorieren. Sollen sich die Richter den Kopf zerbrechen . . .

Sollte den Moslems die Bigamie gesetzlich gestattet werden, dann werden sofort die Mormonen dasselbe fordern. Die Mormonen haben seit 1945 einen Sonderstatus in Deutschland. Ein noch heikleres Thema. Denn sie kamen mit den amerikanischen Besatzern nach Deutschland und stehen unter deren Schutz. Es ist ja bekannt, daß die Mormonen in den USA nicht mehr die Möglichkeit zur Bigamie haben. Die Bigamie wurde in den USA gesetzlich verboten. Wenn aber Deutschland den Moslems die Bigamie gesetzlich gestattet, werden die Mormonen in Deutschland auf "Gleichbehandlung" pochen. Mit gutem Recht. Und mit Aussicht auf Erfolg.

Sollte die Bigamie für Moslems oder Mormonen gesetzlich gestattet werden, dann bestünde die Gefahr, daß zahllose Deutsche nur deshalb zu diesen Religionen übertreten. So wie es heute zahllose "Papierchristen" gibt (zB Taufscheinkatholiken) würde es dann eine Flut an "Papiermoslems" und "Papiermormonen" geben, allein mit der Absicht die Bigamie legal ausüben zu dürfen. Zahllose Frauen würden einem Mann einen namhaften Geldbetrag bezahlen, nur damit er sie beim Standesamt heiratet (dauert eine Stunde) und um dann an die Altersversorgung des Manns gekoppelt zu sein.

Der U-Bahn-Fahrer X hat eine schöne Stellung. Er ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Da tritt Frau Y (eine 60-jährige kinderlose Tante seiner Gattin) an ihn heran, er möge sie "heiraten". Damit sie den Trauschein hat, nur wegen der Altersversorgung.
Sie will ja nicht stören, sie bleibt in ihrer Wohnung. Und niemand kann sie zwingen, zu ihrem Ehemann zu ziehen . . .

Heiratsschwindel überall . . .
Zitieren
#10
Noch eine andere Frage: Das Alter der Braut.

Herr A ist ein erwachsener deutscher Moslem.
Jeden Sommer ist er vier Wochen bei seiner Familie in Pakistan, diesmal lernt er ein bezauberndes, sympathisches Mädchen kennen.
Sie ist 15. Es ist Liebe auf den ersten Blick. Es wird geheiratet, er nimmt seine Frau mit nach Deutschland.

Wird die Ehe in Deutschland anerkannt ? Wohl nein.

Das junge Paar ist sozial sehr schlecht gestellt. Beispielsweise bei einem Antrag auf eine Sozialwohnung etc.

Was passiert mit der Frau, wenn der Mann verunglückt ?



Die Nachbarn sind zwei homosexuelle Männer. Sie leben in einer eingetragenen Partnerschaft und sind dem jungen Ehepaar gegenüber rechtlich viel besser gestellt.

Ob das das Moslemehepaar verstehen wird ? Es könnte sich diskriminiert fühlen.
Zitieren
#11
(12-10-2013, 19:57)Sinai schrieb: Noch eine andere Frage: Das Alter der Braut.

Herr A ist ein erwachsener deutscher Moslem.
Jeden Sommer ist er vier Wochen bei seiner Familie in Pakistan, diesmal lernt er ein bezauberndes, sympathisches Mädchen kennen.
Sie ist 15. Es ist Liebe auf den ersten Blick. Es wird geheiratet, er nimmt seine Frau mit nach Deutschland.

Wird die Ehe in Deutschland anerkannt ? Wohl nein.

Das junge Paar ist sozial sehr schlecht gestellt. Beispielsweise bei einem Antrag auf eine Sozialwohnung etc.

Was passiert mit der Frau, wenn der Mann verunglückt ?



Die Nachbarn sind zwei homosexuelle Männer. Sie leben in einer eingetragenen Partnerschaft und sind dem jungen Ehepaar gegenüber rechtlich viel besser gestellt.

Ob das das Moslemehepaar verstehen wird ? Es könnte sich diskriminiert fühlen.
Willst du das nicht irgendwie noch auf die Lieblingsziege ausweiten ?
Was ist mit Zwittern ?
Zitieren
#12
(12-10-2013, 20:43)Harpya schrieb:
(12-10-2013, 19:57)Sinai schrieb: Sie ist 15. Es ist Liebe auf den ersten Blick. Es wird geheiratet, er nimmt seine Frau mit nach Deutschland.

Wird die Ehe in Deutschland anerkannt ? Wohl nein.

Das junge Paar ist sozial sehr schlecht gestellt. Beispielsweise bei einem Antrag auf eine Sozialwohnung etc.

Was passiert mit der Frau, wenn der Mann verunglückt ?



Die Nachbarn sind zwei homosexuelle Männer. Sie leben in einer eingetragenen Partnerschaft und sind dem jungen Ehepaar gegenüber rechtlich viel besser gestellt.

Ob das das Moslemehepaar verstehen wird ? Es könnte sich diskriminiert fühlen.
Willst du das nicht irgendwie noch auf die Lieblingsziege ausweiten ?
( . . . )

Du solltest homosexuelle Männer nicht mit einer Lieblingsziege in einen Topf werfen. Sie könnten sich in ihren sexuellen Gefühlen
nicht ernst genommen fühlen.
Zitieren
#13
(12-10-2013, 00:48)Sinai schrieb: Eine interessante Rechtsfrage:

Herr Müller tritt zum Islam über. Er heiratet Aida.
Nach 10 Jahren ist er geschäftlich in Ägypten und lernt dort die bitterarme, aber bildschöne Amina kennen. Sie ist froh, einen wohlhabenden islamischen Mann aus Deutschland gefunden zu haben. Er heiratet sie in Ägypten und nimmt sie mit nach Deutschland.
Die Zweitfrau wird bald schwanger und gebiert eine Tochter.

Jetzt will er aus Rücksicht auf das Kind die Ehe in Deutschland legalisieren lassen. Wird die ägyptische Ehe anerkannt ?

Normalerweise werden Ehen, die in Ägypten geschlossen werden, in Deutschland anerkannt. Das ist wichtig im Todesfall des Mannes, damit die Frau erbberechtigt ist. Wenn der Mann bei einem Autounfall verstirbt, erbt sie.
Das ist erbrechtlich sehr bedeutsam.

Zu diskutieren wäre, ob die Ehe von Herrn Müller mit Amina in Deutschland anerkannt wird. Ist das Kind ehelich ? Oder ist es ein uneheliches Kind ?

Herr Müller stirbt bei einem Unfall. Ist Amina erbberechtigt oder geht sie leer aus ?

(12-10-2013, 19:57)Sinai schrieb: Noch eine andere Frage: Das Alter der Braut.

Herr A ist ein erwachsener deutscher Moslem.
Jeden Sommer ist er vier Wochen bei seiner Familie in Pakistan, diesmal lernt er ein bezauberndes, sympathisches Mädchen kennen.
Sie ist 15. Es ist Liebe auf den ersten Blick. Es wird geheiratet, er nimmt seine Frau mit nach Deutschland.

Wird die Ehe in Deutschland anerkannt ? Wohl nein.

Das junge Paar ist sozial sehr schlecht gestellt. Beispielsweise bei einem Antrag auf eine Sozialwohnung etc.

Was passiert mit der Frau, wenn der Mann verunglückt ?



Die Nachbarn sind zwei homosexuelle Männer. Sie leben in einer eingetragenen Partnerschaft und sind dem jungen Ehepaar gegenüber rechtlich viel besser gestellt.

Ob das das Moslemehepaar verstehen wird ? Es könnte sich diskriminiert fühlen.


Ich habe auch mal eine interressante Rechtsfrage:

Was ist wenn Islamkritiker mal überhand nehmen.

Darf mein Chef mich dann kündigen, weil ich als Muslima geschäftsfährdend bin?
Dürfen die mich dann aus meiner Heimat in die Türkei verbannen?
Dürfen die mich einsperren, weil sie aufgrund ihrer Vorurteile eine Gefahr in mir sehen?

Tschuldigung ich musst mich mal deinen Niveau anpassen.


Liebe Grüße
Meryem
Bismi llahi l-rahmani l-rahim
Zitieren
#14
(12-10-2013, 19:33)Sinai schrieb: Warum ich diese komplizierte Rechtsfrage aufgeworfen habe ?

Ich will damit zeigen, daß sich der Bundestag langsam dazu bequemen sollte, derartige Gesetzeslücken zu schließen. Wenn wir schon eine offene Gesellschaft sind, dann muß für derartige familienrechtliche Fragestellungen Vorsorge getroffen werden

was solls da zu schließen geben?

ich sehe keine lücke

nach deutschem recht gibts keine zweitehe, also auch kein erbrecht als zweitfrau

aber jeder darf ja sein testament machen, wie er will
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
#15
(12-10-2013, 22:53)Meryem schrieb: Darf mein Chef mich dann kündigen, weil ich als Muslima geschäftsfährdend bin?

Sicher nicht !
Es kommt halt darauf an, wo Du arbeitest. Wenn Du in einer Weinhandlung arbeitest oder im Münchner Hofbräuhaus dann kann es schon sein. Aber auch nur dann, wenn Du Deine Verachtung gegenüber Biertrinkern offen zeigst.

Wenn Du Polizistin bist und entscheidest, von nun an den Gesichtsschleier zu tragen, könnte es theoretisch auch sein, daß Du Probleme bekommst. Aber das ist in Istanbul auch nicht erlaubt. In Saudi Arabien ist zwar der Gesichtsschleier erlaubt, aber Frauen dürfen dort nicht als Polizistinnen arbeiten.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wie schlägt man Frauen laut Koran? Snowcastor 8 5775 27-09-2020, 20:52
Letzter Beitrag: Ekkard
  72 Frauen Sinai 5 9034 07-11-2016, 22:24
Letzter Beitrag: Sinai
  das islamische verhüllungsgebot für frauen petronius 41 46611 19-10-2013, 20:30
Letzter Beitrag: Meryem

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste