Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sport-/Schwimmunterricht für muslimische Kinder?
Richtig. Da wäre beim Mann anzusetzen. Beim muslimischen Mann. Es sagte ja keiner, man solle den Koran umschreiben ^^
Zitieren
@Jakow
Im öffentlichen Leben spielen religiöse Gründe aber keine Rolle. Eine Verweigerung des Handschlags aus religiösen Gründen ist daher hier reichlich deplaziert. In dem Falle sogar ein Akt der Unhöflichkeit. Religiöse Gründe sind kein Alibi, einen anderen Menschen zu verletzen.

Gruß
Zitieren
(17-12-2009, 23:31)alwin schrieb: @Jakow
Im öffentlichen Leben spielen religiöse Gründe aber keine Rolle. Eine Verweigerung des Handschlags aus religiösen Gründen ist daher hier reichlich deplaziert. In dem Falle sogar ein Akt der Unhöflichkeit. Religiöse Gründe sind kein Alibi, einen anderen Menschen zu verletzen.

Gruß

Es ging doch um den Handschlag mit dem die Lehrerin ihre Schüler begrüßt, hab ich das noch richtig in Erinnerung?

Wenn der Schüler/ die Schülerin der Lehrerin erklären kann warum er/sie Ihr die Hand nicht geben möchte. Können die beiden darüber reden und das klären. Warum ist es unhöflich der Lehrerin den Handschlag zu verweigern, aber es ist nicht unhöflich etwas einzufordern was die religiöse Umgangsform evtl nicht erlaubt?

Und wie ist das jetzt in Zeiten der Schweinegrippe? Überall hängen Plakate, keine Hände schütteln.
Wen interessiert es unter diesem Aspekt ob der andere verletzt ist (der vielleicht keine Panik hat oder geimpft ist)) und mir die Hand reichen will, aber ich weigere mich (weil ich Angst vor der Schweinegrippe habe und mich an die Empfehlungen halte)
As Salamu Aleikhum
Zitieren
Liebe Zahira,

Das Drumherum bzgl. der "Schweinegrippe" ist mittlerweile bekanntlich eine Medienmache, angestachelt von gewissen Firmen, die reine wirtschaftliche Interessen vertreten.

Seit wann haben private und damit auch religiöse Motive Beweggründe ein Anrecht darauf, allgemein geltenden Normen den Rang abzulaufen? Wenn ich einen Virus in mir trage, der über solche Wege übertragen werden kann, teile ich das vor einer Begrüßung per Handschlag mit, damit mein Gegenüber weiß, warum ich diesen Akt der Begrüßung verweigere. Das dient letztendlich dem Schutz des Anderen. Religiöse Gedanken sind aber keine Ursache für die Verbreitung von gesundheitsschädlichen Aktionen.

Der/die Lehrer/in soll also nach der Auffassung Rücksicht darauf nehmen, wie ein Schüler religös gepolt ist? Inwiefern wird dann solch ein Schüler in die Pflicht genommen, auf die Lehrer Rücksicht zu nehmen?

Gruß
Zitieren
Genau die selbe Frage hatte ich anders herum gestellt. Und dazu geschrieben das solche Dinge im Gespräch geklärt werden müssen ;)
As Salamu Aleikhum
Zitieren
Ich wiederhole mich womöglich, aber: Es geht hier meines Erachtens mehr um eine bei muslimischen Männern tendenziell öfter vorkommende Grund-Einstellung gegenüber Frauen, nicht um den Vorgang des Händeschüttelns an sich.
Zitieren
(18-12-2009, 09:22)Romero schrieb: Ich wiederhole mich womöglich, aber: Es geht hier meines Erachtens mehr um eine bei muslimischen Männern tendenziell öfter vorkommende Grund-Einstellung gegenüber Frauen, nicht um den Vorgang des Händeschüttelns an sich.

richtig

und jetzt nehmen wir mal an, der kleine muslim fühlt sich nicht nur durch berührung einer frauenhand religiös gestört, sondern auch durch den anblick von frauenhaar (was ja durchaus naheliegt). ist dann zwischen dem schüler und der lehrerin zu diskutieren, daß die lehrerin sich verschleiert?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
Zitieren
Selbstverständlich nicht. Er kann ja seine Augen verschleiern wenn ihm der Anblick nicht passt ^^
Zitieren
Das ist ja das Problem.Es wird eine einseitige Toleranz und Verhaltensweise gefordert.

Gruß
Zitieren
Nein. Jemand hat ein Problem, also hat ER sich darum zu kümmern. Er könnte Z.B. in eine Sexual-Verhaltens-Therapie, wenn ihn der schlichte Anblick des weiblichen Haupthaars oder ein simpler Händedruck in sexuelle Ekstase versetzt.
Zitieren
Romero schrieb:Er könnte Z.B. in eine Sexual-Verhaltens-Therapie, wenn ihn der schlichte Anblick des weiblichen Haupthaars oder ein simpler Händedruck in sexuelle Ekstase versetzt.
Aber doch nur, wenn eine pychische Störung vorliegt. Diese Verhaltensform liegt aber doch wohl in einer umstrittenen Interpretation einer religös basierenden Aufforderung.

Gruß
Zitieren
(18-12-2009, 09:22)Romero schrieb: Ich wiederhole mich womöglich, aber: Es geht hier meines Erachtens mehr um eine bei muslimischen Männern tendenziell öfter vorkommende Grund-Einstellung gegenüber Frauen, nicht um den Vorgang des Händeschüttelns an sich.
Das wiederum wäre ein ganz anderes Thema und kann eben alleinen gegenüber diesen Männern im Einzelnen geklärt werden.

Es wäre falsch, hier eben alle Muslime dafür verantwortlich zu machen, welche Einstellung manche Muslime gegenüber Frauen haben, selbst wenn diese in der Mehrzahl sind.

In diesem Sinn kann aben nicht beim Händerschütteln nun sich darauf bezogen werden. Es gibt andere Gründe, diese kommen aus dem Islam und haben eben nichts damit zu tun, dass Frauen nicht gleichwertig seien.
Zitieren
(17-12-2009, 23:31)alwin schrieb: Im öffentlichen Leben spielen religiöse Gründe aber keine Rolle.
Wer sagt dieses denn nun wieder? Sicherlich spiele Gründe und Gefühle von Menschen immer eine Rolle, auch wenn diese vielleicht religöse motiviert sind. Ein religiöser Mensch hat ja keine zweite Haut, welche er ausziehen kann, wenn er in die Öffentlichkeit geht.

Und das religiöse Gründ keine Rolle im öffentlichen Leben spielen wird alleine schon durch die grösste deutsche Partei widerlegt. Die hat ein dickes C am Anfang. Daneben gibt es noch vieles andere, welches deutlich zeigt, dass dem nicht so ist.

Davon abgesehen ist ein Händedruck gegenüber einer Lehrerin oder einer anderen Person nun nicht gerade "öffentliches Leben". Hier treffen sich zwei Privatpersonen und eine davon kann sehr wohl aufgrund seiner Religion sich in einer bestimmten weise verhalten, kleiden oder was weiss ich.

(17-12-2009, 23:31)alwin schrieb: Eine Verweigerung des Handschlags aus religiösen Gründen ist daher hier reichlich deplaziert.
Wieso? Darf es keine religiösen Menschen mehr geben?

(17-12-2009, 23:31)alwin schrieb: In dem Falle sogar ein Akt der Unhöflichkeit. Religiöse Gründe sind kein Alibi, einen anderen Menschen zu verletzen.
Dieses scheint mir eine sehr einseitige und egoistische Sicht darauf zu sein, was und wie Menschen verletzt werden.

So hatte ich bisher erst einmal die Erfahrung gemacht, dass jemand sich auch nach meiner Erklärung noch verletzt fühlt und dabei weiterhin sehr aggressiv gegenüber mehr auftrat. Dieses war dann wirklich kein Vergleich mehr mit einem Händedruck bzw. dessen Verweigerung.
Zitieren
(18-12-2009, 00:42)alwin schrieb: Der/die Lehrer/in soll also nach der Auffassung Rücksicht darauf nehmen, wie ein Schüler religös gepolt ist? Inwiefern wird dann solch ein Schüler in die Pflicht genommen, auf die Lehrer Rücksicht zu nehmen?
Ja, richtig, hier konkurrieren zwei Erwartungshaltungen miteinander. Dabei kann die Lehrerin sehr wohl auf den Handschlag verzichten und auf andere weise den Schüler grüssen, bzw. gegrüsst werden. So habe ich meine Lehrerinnen auch nie mit Handschlag begrüsst - kann mich zumindest nicht daran erinnern. Damals wäre dieses respektlos gewesen Icon_wink

Dem Schüler hingegen ist es nach seiner Ansicht von seiner Religion verboten, seiner Lehrerin die Hand zu geben. Sobald die Lehrerin davon weiss, würde ich erwarten, dass sie ihm eben nicht mehr die Hand reicht. Alles andere wäre für mich respektlos.
Zitieren
(18-12-2009, 10:13)petronius schrieb: und jetzt nehmen wir mal an, der kleine muslim fühlt sich nicht nur durch berührung einer frauenhand religiös gestört, sondern auch durch den anblick von frauenhaar (was ja durchaus naheliegt). ist dann zwischen dem schüler und der lehrerin zu diskutieren, daß die lehrerin sich verschleiert?
Warum nicht?

Hier wie dort gibt es verschiedene Haltungen und es muss abgewogen werden. Da niemand dadurch eingeschränkt wird, wenn ihm die Hand nicht gereicht wird, sehe ich das Problem nicht, wenn es verweigert wird. Bezogen auf die Verschleierung verschiebt sich das Problem aber deutlich, da hier die Rechte der Lehrerin deutlich überwiegen.

So kenne ich bislang aber auch keine Forderung von muslimischer Seite, dass sich andere verschleiern müssen, es sei denn sie können hier die Regeln bestimmen (wie umgekehrt auch).
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Marvel Comics stellt die erste "muslimische Superheldin" vor. Artist 68 76448 16-01-2014, 22:56
Letzter Beitrag: Ekkard
  Gegenbuchtipp "Meine bunte muslimische Welt" Anjahilscher 21 25338 26-04-2012, 23:11
Letzter Beitrag: Ekkard
  Der muslimische Diskurs über das islamische Recht Arandir 9 15987 19-10-2009, 13:31
Letzter Beitrag: petronius

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste