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Wer/was ist ein Christ?
#31
Glaube und Glaubensgemeinschaft ist emotional etwas sehr Schönes und erzeugt Geborgenheit. Das gefühlvolle Leben in solchen Beziehungen ist ein Wesenszug des Menschen. Das schafft Urvertrauen und macht neugierig für "das Außen".
Dass viele Erwachsene diese "innere Sphäre der Emotion" verlernen, liegt im Wesentlichen an negativen Beziehungserfahrungen. Ich selbst bin äußerst misstrauisch Gefühlen gegenüber, weil sie sich missbrauchen lassen und missbraucht worden sind. Aber so ein kleines Rückzugsgebiet in der Gemeinde ist schon eine feine Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#32
@Petronius
Zitat:oder du die augen für die realität öffnen

es ist leider immer noch so, daß kirchliche angestellte, die in "wilder ehe leben", probleme kriegen - weil sie ja qua verstoß gegen die kirchliche sexualmoral eben keine guten christen sind
Mal in Unterscheidung der r.k. und ev. Verordnungen bei der Einstellung: Bei r.k. Einrichtungen ist vor einer Einstellung bereits festgelegt, was tolerierbar ist und was nicht. Durchaus vergleichbar mit der Einforderung von Beamten, zum Grundgesetz zu stehen. Hier kommen eben kirchliche Regeln dazu. Das hat aber nichts mit dem von Dir vorgebrachten Attribut ein guter oder schlechter Christ zu sein zu tun.

In der ev. Kirche ist es etwas anders. Hier kann sogar für Führungsstellen als reine Bedingung in dem Punkte stehen, daß man diesem Kirchenverbund abgehört. Also auch als Katholik ist dann die MA in einer ev. Inst. möglich. Das wird bspw. bei r.k. Inst. i.d.R. für bestimmte Tätigkeiten nicht akzeptiert.

Daß eine Religionsgemeinschaft von MA's in bestimmten Tätigkeiten erwartet, innerhalb eines Loyalitätsbekenntnisses auch in einer bestimmten Form Mitglied der Gemeinschaft zu sein, ist doch wohl ein legitimer Anspruch. Welcher kirchliche Kindergarten (der ja auch zu einem bestimmten Anteil religiöse Erziehung in seinem Programm aufweist) will hier schon in dem Zusammenhang bspw. einen erklärten Atheisten als MA haben?

Natürlich gibt es häufig Beispiele in der Praxis, in denen die geltenden Vorgaben übertrieben ausgelegt werden. Das weiß ich selber aus meiner früheren Tätigkeit im kirchl. Dienst. Und wie es z.T. auch selbst in toleranten Institutionen der ev. Kirche in BW gehandhabt wird, ist mir bekannt.

Sicherlich kann man sich darüber auch gerne lustig machen. Aber mit polemischen Argumenten geht es da dennoch nicht weiter. Wenn ich solchen Betrieben die Vorgesetztenstelle bzw. Personalentscheider konservativ sind, geht es dort anders zu - auch mit anderen Maßstäben - als wenn es sich um einen liberalen Entscheider heißt. Das sollte aber einem Bewerber für eine Arbeit in einem weltanschaulichabhängigen Betrieb bekannt sein!

Gruß
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#33
(08-12-2009, 13:52)Ekkard schrieb: Glaube und Glaubensgemeinschaft ist emotional etwas sehr Schönes und erzeugt Geborgenheit

nicht zwangsläufig

sie können auch etwas emotional sehr bedrückendes sein und permanente unzulänglichkeits- und schuldgefühle erzeugen

Zitat:Das gefühlvolle Leben in solchen Beziehungen ist ein Wesenszug des Menschen. Das schafft Urvertrauen und macht neugierig für "das Außen"

ja, klar - all die so "glaubensstarken" sekten sind ja soooo "neugierig für das Außen"...

Zitat:Dass viele Erwachsene diese "innere Sphäre der Emotion" verlernen, liegt im Wesentlichen an negativen Beziehungserfahrungen

daß sie keinen wert mehr darauf legen, ihre "innere Sphäre der Emotion" ausgerechnet in einer glaubensgemeinschaft oder gemeinde auszuleben, muß nichts damit zu tun haben, daß sie die generell verlernt hätten, sondern kann natürlich auch ergebnis eines erkenntnisprozesses darüber sein, was glaubensgemeinschaft oder gemeinde mit der persönlichen "innere Sphäre der Emotion" so anstellen...

Zitat:Aber so ein kleines Rückzugsgebiet in der Gemeinde ist schon eine feine Sache

für den, ders braucht oder will. natürlich gibts auch andere nischen für diesen rückzug
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#34
(08-12-2009, 13:56)alwin schrieb: @Petronius
Zitat:oder du die augen für die realität öffnen

es ist leider immer noch so, daß kirchliche angestellte, die in "wilder ehe leben", probleme kriegen - weil sie ja qua verstoß gegen die kirchliche sexualmoral eben keine guten christen sind
Mal in Unterscheidung der r.k. und ev. Verordnungen bei der Einstellung: Bei r.k. Einrichtungen ist vor einer Einstellung bereits festgelegt, was tolerierbar ist und was nicht. Durchaus vergleichbar mit der Einforderung von Beamten, zum Grundgesetz zu stehen. Hier kommen eben kirchliche Regeln dazu. Das hat aber nichts mit dem von Dir vorgebrachten Attribut ein guter oder schlechter Christ zu sein zu tun

sagt wer?

na selbstverständlich wird einer, der gegen kirchliche regeln verstößt, nicht als genauso "guter" christ wahrgenommen wie ein brav folgsamer. erzähl mir doch nix...

(08-12-2009, 13:56)alwin schrieb: Daß eine Religionsgemeinschaft von MA's in bestimmten Tätigkeiten erwartet, innerhalb eines Loyalitätsbekenntnisses auch in einer bestimmten Form Mitglied der Gemeinschaft zu sein, ist doch wohl ein legitimer Anspruch

nö - nicht im nichtseelsorgerischen bereich

(08-12-2009, 13:56)alwin schrieb: Welcher kirchliche Kindergarten (der ja auch zu einem bestimmten Anteil religiöse Erziehung in seinem Programm aufweist) will hier schon in dem Zusammenhang bspw. einen erklärten Atheisten als MA haben?

wieso nicht?

z.b. die religionspädagogische arbeit meiner freundin (ungläubig, aber aus erwähnten gründen formal noch kirchenmitglied) wird sehr geschätzt

(08-12-2009, 13:56)alwin schrieb: Sicherlich kann man sich darüber auch gerne lustig machen. Aber mit polemischen Argumenten geht es da dennoch nicht weiter

lustig ist das keineswegs - schon gar nicht für die betroffenen

wer hier polemisch argumentieren soll, weiß ich jetzt nicht

(08-12-2009, 13:56)alwin schrieb: Wenn ich solchen Betrieben die Vorgesetztenstelle bzw. Personalentscheider konservativ sind, geht es dort anders zu - auch mit anderen Maßstäben - als wenn es sich um einen liberalen Entscheider heißt. Das sollte aber einem Bewerber für eine Arbeit in einem weltanschaulichabhängigen Betrieb bekannt sein!

das ist ja nun wirklich überall so. der unterschied ist nur, daß der konservative entscheider im nicht-tendenzbetrieb sich bei seiner ablehnung eines ihm qua lebensweise mißliebigen bewerber wenigstens offiziell nicht auf seine vorurteile stützen darf und dem im tendenzbetrieb dies zugestanden wird
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#35
@petronius
Zitat:sagt wer?
Die entsprechende Verordnung, was denn sonst?
Zitat:na selbstverständlich wird einer, der gegen kirchliche regeln verstößt, nicht als genauso "guter" christ wahrgenommen wie ein brav folgsamer. erzähl mir doch nix...
Auf diese Verallgemeinerung gehe ich nicht weiter ein. Zeit zu schade.

Zitat:nö - nicht im nichtseelsorgerischen bereich
Von mir aus sei im Prinzip gegen alles mögliche, was Dir nicht passt. Aber gerade hier ist es aus praktischen Gründen durchaus angesagt. Was ich zu Deinen Verallgemeinerungen meine, siehe oben!

Zitat:z.b. die religionspädagogische arbeit meiner freundin (ungläubig, aber aus erwähnten gründen formal noch kirchenmitglied) wird sehr geschätzt
solange sie sich an vorgegebene Richtlinien hält, ist es doch ok. Übrigens, bevor Du wieder in den bewölkten Himmel zeillos herumballerst, wäre sie formal nicht "gebunden", könnte im anderen Fall ihrer Arbeit nicht unbedingt disziplinarische Konsequenzen erfolgen. Aber solche arbeitsrechtlichen Kleinigkeiten blendest Du wohl aus...

Zitat:lustig ist das keineswegs - schon gar niht für die betroffenen
Mit dem "lustig" sein stand sogar in den betreffenden Posts, kurz über diesem....

Zitat:das ist ja nun wirklich überall so. der unterschied ist nur, daß der konservative entscheider im nicht-tendenzbetrieb sich bei seiner ablehnung eines ihm qua lebensweise mißliebigen bewerber wenigstens offiziell nicht auf seine vorurteile stützen darf und dem im tendenzbetrieb dies zugestanden wird
In einem "Tendenz"-Betrieb gibt es Vorgaben, der Ermessensauslegung sicherlich nicht so gut eingeschätzt werden kann wie in einem anderen Betrieb. Und wer sich nicht vorher sachkundig machen kann, in welcher Richtung in einem solchen Betrieb die Ermessensfreiräume ausgenutzt werden, wird sicherlich ein größeres Restrisiko auf sich laden als wenn es bekannt ist. Ist aber i.d.R. auch bekannt. Problematisch kann es allerdings werden, wenn Personalwechsel stattfindet...

Und zum Schluß: Innerhalb dieses Threads gehe ich auf solche Postings nicht mehr ein, da mittlerweile völlig offtopic.

Gruß
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#36
(08-12-2009, 15:06)alwin schrieb:
Zitat:sagt wer?
Die entsprechende Verordnung, was denn sonst?


in der "einstellungsverordnung" (welchen juristischen status hat eigentlich ein solches dokument?) der kirchen steht, daß zwar das privatleben der kirchlichen arbeitnehmer zur disposition der kirchen steht, aber dies nichts damit zu tun hat, ob sie gute oder schlechte christen sind?

ich staune

wo kann ich das wörtlich nachlesen?

Zitat:
Zitat:na selbstverständlich wird einer, der gegen kirchliche regeln verstößt, nicht als genauso "guter" christ wahrgenommen wie ein brav folgsamer. erzähl mir doch nix...
Auf diese Verallgemeinerung gehe ich nicht weiter ein. Zeit zu schade

oder weil sie einfach stimmt?

wie soll denn sonst begründet werden, daß man bestimmtes privat- bis sexualverhalten vorschreibt - wenn nicht über verhaltensregeln für "gute christen"?

Zitat:
Zitat:nö - nicht im nichtseelsorgerischen bereich
Von mir aus sei im Prinzip gegen alles mögliche, was Dir nicht passt. Aber gerade hier ist es aus praktischen Gründen durchaus angesagt. Was ich zu Deinen Verallgemeinerungen meine, siehe oben!

wieso soll es "aus praktischen Gründen durchaus angesagt" sein, daß man auch der putzfrau vorschreiben will, mit wem sie in die kiste steigt?

das hätte ich doch bitte gerne erklärt

und mit deinem ständigen vorwurf der "verallgemeinerung" laß mich bitte in ruhe, er ist kein ersatz für argumente und entkräftet auch keineswegs meine aussagen (nur nebenbei: wo ich verallgemeinern will, sage ich das auch. mit worten wie z.b. "alle" oder "jeder" - klar?)

ich habe ja verständnis dafür, daß man von einem pfarrer, der sonntäglich die heiligkeit der ehe predigt, auch erwartet, daß er selber nicht nebenher noch 5 uneheliche kinder mit 3 verschiedenen frauen hat ("seelsorgerische funktion"), aber bei der putzfrau darf es keine rolle spielen, wer die väter ihrer kinder sind

Zitat:
Zitat:z.b. die religionspädagogische arbeit meiner freundin (ungläubig, aber aus erwähnten gründen formal noch kirchenmitglied) wird sehr geschätzt
solange sie sich an vorgegebene Richtlinien hält, ist es doch ok.

welche richtlinien meinst du jetzt?

sie würde ihre religionspädagogische arbeit auch nicht anders machen, wenn sie aus der kirche ausgetreten wäre. nur würde sie dann wohl trotzdem ihren job verlieren

Zitat:Übrigens, bevor Du wieder in den bewölkten Himmel zeillos herumballerst, wäre sie formal nicht "gebunden", könnte im anderen Fall ihrer Arbeit nicht unbedingt disziplinarische Konsequenzen erfolgen. Aber solche arbeitsrechtlichen Kleinigkeiten blendest Du wohl aus...

kannst du mir das noch mal und auf deutsch erklären?

vielleicht anhand eines praktischen beispiels?

Zitat:
Zitat:lustig ist das keineswegs - schon gar nicht für die betroffenen
Mit dem "lustig" sein stand sogar in den betreffenden Posts, kurz über diesem....

???

ich verstehe nur bahnhof

gehts auch im vollständigen satz?

Zitat:In einem "Tendenz"-Betrieb gibt es Vorgaben, der Ermessensauslegung sicherlich nicht so gut eingeschätzt werden kann wie in einem anderen Betrieb

könntest du bitte deine sätze korrektur lesen, bevor du deine beiträge abschickst?

auch dieser satz ist weder deutsch noch mir verständlich

Zitat:Und wer sich nicht vorher sachkundig machen kann, in welcher Richtung in einem solchen Betrieb die Ermessensfreiräume ausgenutzt werden, wird sicherlich ein größeres Restrisiko auf sich laden als wenn es bekannt ist. Ist aber i.d.R. auch bekannt. Problematisch kann es allerdings werden, wenn Personalwechsel stattfindet...

mir gehts aber gerade darum, daß in tendenzbetrieben andere "Ermessensfreiräume ausgenutzt" werden dürfen als in normalen beschäftigungsverhältnissen. und daß ich dies problematisch finde bzw. nicht einsehe

Zitat:Und zum Schluß: Innerhalb dieses Threads gehe ich auf solche Postings nicht mehr ein, da mittlerweile völlig offtopic

dann mach meinetwegen einen neuen thread auf. darf ich dich erinnern, daß du das betreffende gespräch zwischen uns beiden mit deinem schubladenvorwurf eröffnet hast?

off topic finde ich die frage kirchlicher einstellungspraxis im zusammenhang mit der frage "Wer/was ist ein Christ?" übrigens nicht. denn woran sonst orientiert sich diese denn zumindest formal?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#37
(08-12-2009, 09:15)alwin schrieb: @Romero
Zitat:Nervt nämlich langsam mit deinem "Alles ist entweder unerschütterlich wahre, oder alles ist eine Fälschung".
Da kann ich Dir wirklich vollends zustimmen!:icon_cheesygrin:

Gruß
Wie löst Du sonst das Problem?
1+1=2 richtig
1+1=3 ist falsch.
Wie haben Deine Lehrer unterrichtet?
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#38
(08-12-2009, 15:39)petra1979 schrieb: Wie löst Du sonst das Problem?
1+1=2 richtig
1+1=3 ist falsch.
Wie haben Deine Lehrer unterrichtet?

nur du hast hier ein problem

warum sollten wir das lösen wollen oder auch nur können?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#39
@petronius
Zitat:in der "einstellungsverordnung" (welchen juristischen status hat eigentlich ein solches dokument?) der kirchen steht, daß zwar das privatleben der kirchlichen arbeitnehmer zur disposition der kirchen steht, aber dies nichts damit zu tun hat, ob sie gute oder schlechte christen sind?
Bevor Du nun mit einer Schritflinte auf eine Atombombe schießt, kirchliches Recht (insbesondere Arbeitsrecht) steht außerhalb der "zivilen" Ebene eines nichtkirchlichen AN's, zumindest was den r.k. Bereich angeht. Sprich, ein gekündigter AN im r.k. Bereich kann nicht vor einem normalen Arbeitsgericht klagen. Das ist innerhalb eines Konkordates geregelt, "interne" Lösung nennt sich das.

Zitat:wo kann ich das wörtlich nachlesen?
Kann ich Dir auswendig nicht sagen. Das kirchliche Recht auf diesen Ebenen ist weitaus größer als das nichtkirchliche....
Quote repariert.
humanist


Zitat:oder weil sie einfach stimmt?
Habe ich Dir bereits begründet, lesen mußt Du schon selber.

Zitat:wie soll denn sonst begründet werden, daß man bestimmtes privat- bis sexualverhalten vorschreibt - wenn nicht über verhaltensregeln für "gute christen"?
Meinst Du innerhalb eines Arbeitsverhältnisses oder im "zivilen" Bereich? Muß man nämlich auch nochmals unterscheiden.

Zitat:wieso soll es "aus praktischen Gründen durchaus angesagt" sein, daß man auch der putzfrau vorschreiben will, mit wem sie in die kiste steigt?

das hätte ich doch bitte gerne erklärt
In der r.k. Sittenlehre ist außerehelicher Sex ohnehin "nicht erlaubt". Wenn jemand dort in Diensten steht, hat er/sie es wegen des Ansehens erst recht zu unterlassen. Ist aber keine arbeitsrechtliche Vorgabe, aber wer suchet der findet...

Zitat:und mit deinem ständigen vorwurf der "verallgemeinerung" laß mich bitte in ruhe, er ist kein ersatz für argumente und entkräftet auch keineswegs meine aussagen (nur nebenbei: wo ich verallgemeinern will, sage ich das auch. mit worten wie z.b. "alle" oder "jeder" - klar?)
Ehrlich gesagt, mich interessiert Deine Verleugnung oder Ignoranz Deiner Verallgemeinerungen nicht mehr. Darum gehe ich auch nicht mehr darauf ein. Daß Deine Verallgemeinerungen keine Argumente darstellen, ignorierst Du auch. Also gab ich Dir nur den Hinweis, warum ich nicht mehr darauf eingehe. Werde ich dann auch unterlassen. Dein Verhalten ist mir da zu ... Rest kannst Du spekulieren.

Zitat:aber bei der putzfrau darf es keine rolle spielen, wer die väter ihrer kinder sind
solange es nicht publik gemacht wird, ist es i.d.R. wurscht. Aber (r.k.) die Kirche kann ja wohl bei ihren MA's nicht explizit dulden, was sie den Gläubigen gerne verwöhren möchte, deutlich genug?

Zitat:welche richtlinien meinst du jetzt?

sie würde ihre religionspädagogische arbeit auch nicht anders machen, wenn sie aus der kirche ausgetreten wäre. nur würde sie dann wohl trotzdem ihren job verlieren
Der Institution, in der sie arbeitet. Was denn sonst??? Und die sind über die Deutsche Bischofskonferenz abgesegnet. Wie engherzig oder tolerant damit umgegangen wird, hängt von erlassen der vorgesetzten Ebenen ab, klar genug??

Zitat:sie würde ihre religionspädagogische arbeit auch nicht anders machen, wenn sie aus der kirche ausgetreten wäre. nur würde sie dann wohl trotzdem ihren job verlieren
Kann sein, daß die untersten Arbeitsstufen von der Regel ausgeschlossen sind, ansonsten gilt bei dem Verein, daß Du formal Mitglied sein mußt, um einen Job zu bekommen. Ist in der ev. Kirche wiederum anders. Da wo "erforderlich", reicht normalerweise (außer ab der verkündenden Linie) Mitgliedschaft im ACE oder wie der Verbund da heißt.

Der Rest ganz kurz und in umgekehrter Reihenfolge:
Wer bombardiert denn hier mit Fragen, also mach doch selber einen passenden Thread zu Deinen Interessen auf. Übrigens sind die Sätze vollständig, im letzten fehlte lediglich ein Komma (vor dem Nebensatz) und ein Punkt am Abschluß. Kommst mir vor wie ein Korintenka.... - oder fehlen Dir die Worte?

Mit dem Arbeitsrecht gilt in der Form nur in der r.k. Kirche. Wenn Deine Freundin in einer solchen Institution arbeitet, dann frage einen Pfarrer oder sonstwie juristisch involvierten MA dieser Kirche. Die können Dir dann auch haargenau die Stellen in den entsprechenden kirchl. Verordnungen nennen, bevor Du danach auch wieder fragst. Die weiß ich nämlich nicht mehr, da es mich auch kaum mehr interessiert.

Ansonsten ist die Thematik für mich beendet.

Gruß
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#40
petronius, alwin.
Calm down!
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]
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#41
@humanist
Nicht meinen letzten Satz gelesen? Ich werde da auf nichts mehr eingehen.

Gruß
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#42
(08-12-2009, 16:39)alwin schrieb: @petronius
Zitat:in der "einstellungsverordnung" (welchen juristischen status hat eigentlich ein solches dokument?) der kirchen steht, daß zwar das privatleben der kirchlichen arbeitnehmer zur disposition der kirchen steht, aber dies nichts damit zu tun hat, ob sie gute oder schlechte christen sind?
Bevor Du nun mit einer Schritflinte auf eine Atombombe schießt, kirchliches Recht (insbesondere Arbeitsrecht) steht außerhalb der "zivilen" Ebene eines nichtkirchlichen AN's, zumindest was den r.k. Bereich angeht. Sprich, ein gekündigter AN im r.k. Bereich kann nicht vor einem normalen Arbeitsgericht klagen. Das ist innerhalb eines Konkordates geregelt, "interne" Lösung nennt sich das

das ist mir wohl bekannt und war nicht gegenstand meiner frage

du hast unterstellt, in der "einstellungsverordnung" der kirchen stehe, daß zwar das privatleben der kirchlichen arbeitnehmer zur disposition der kirchen steht, aber dies nichts damit zu tun hat, ob sie gute oder schlechte christen sind

ich habe das bezweifelt. und offensichtlich ist dem ja auch nicht so, denn jetzt sagst du, du wüßtest auch nicht, wo das nachzulesen sei

Zitat:
Zitat:wie soll denn sonst begründet werden, daß man bestimmtes privat- bis sexualverhalten vorschreibt - wenn nicht über verhaltensregeln für "gute christen"?
Meinst Du innerhalb eines Arbeitsverhältnisses oder im "zivilen" Bereich?

Muß man nämlich auch nochmals unterscheiden

aaaarrrgghhh...

welches privat- bis sexualverhalten "innerhalb eines Arbeitsverhältnisses" könnte ich denn wohl gemeint haben?

natürlich gehts um den "zivilen bereich" des privatlebens

Zitat:In der r.k. Sittenlehre ist außerehelicher Sex ohnehin "nicht erlaubt". Wenn jemand dort in Diensten steht, hat er/sie es wegen des Ansehens erst recht zu unterlassen. Ist aber keine arbeitsrechtliche Vorgabe, aber wer suchet der findet...

das eben kann ich nicht nachvollziehen bzw. gutheißen, daß hier für die kirchen sonderrecht existiert, welches es erlaubt, arbeitnehmern ihr privatleben vorzuschreiben. der sexshop kann ja auch seiner putzfrau nicht vorschreiben, privat "anschaffen zu gehen", damits ins bild paßt

Zitat:Ehrlich gesagt, mich interessiert Deine Verleugnung oder Ignoranz Deiner Verallgemeinerungen nicht mehr. Darum gehe ich auch nicht mehr darauf ein. Daß Deine Verallgemeinerungen keine Argumente darstellen, ignorierst Du auch. Also gab ich Dir nur den Hinweis, warum ich nicht mehr darauf eingehe. Werde ich dann auch unterlassen. Dein Verhalten ist mir da zu ... Rest kannst Du spekulieren

würdest du bitte zur kentnis nehmen, daß ich eben nicht verallgemeinere, nur weil du das gerne so hättest?

ich wiederhole: wo ich verallgemeinern will, sage ich das auch. mit worten wie z.b. "alle" oder "jeder". und wo ich diese worte nicht verwende, kanst du nicht einfach hergehen und mich der "verallgemeinerung" bezichtigen

check?

Zitat:Aber (r.k.) die Kirche kann ja wohl bei ihren MA's nicht explizit dulden, was sie den Gläubigen gerne verwöhren möchte, deutlich genug?

warum soll das so sein?

gläubige sind das eine, mitarbeiterInnen das andere. es geht nicht an, daß der arbeitgeber dem arbeitnehmer sein privatleben vorschreibt

Zitat:
Zitat:welche richtlinien meinst du jetzt?

sie würde ihre religionspädagogische arbeit auch nicht anders machen, wenn sie aus der kirche ausgetreten wäre. nur würde sie dann wohl trotzdem ihren job verlieren
Der Institution, in der sie arbeitet. Was denn sonst??? Und die sind über die Deutsche Bischofskonferenz abgesegnet. Wie engherzig oder tolerant damit umgegangen wird, hängt von erlassen der vorgesetzten Ebenen ab, klar genug??

die formale seite ist mir durchaus klar. wovon ich die ganze zeit rede, ist, die sache pragmatisch zu betrachten. und fakt ist, daß meine nicht gläubige freundin gute religionpädagogische arbeit leistet - egal, ob sie jetzt pro forma noch kirchenmitglied ist oder nicht

wogegen ich mich wende, ist diese scheinheilige verlogenheit, von den mitarbeiterInnen ein formales bekenntnis zu verlangen, welches in keinem zusammenhang mit der qualität der arbeit zu tun hat

Zitat:Da wo "erforderlich", reicht normalerweise (außer ab der verkündenden Linie) Mitgliedschaft im ACE oder wie der Verbund da heißt

?

ich bin mitglied im ace - das ist der früher gewerkschaftsnahe autofahrerclub

Zitat:Der Rest ganz kurz und in umgekehrter Reihenfolge:
Wer bombardiert denn hier mit Fragen, also mach doch selber einen passenden Thread zu Deinen Interessen auf. Übrigens sind die Sätze vollständig, im letzten fehlte lediglich ein Komma (vor dem Nebensatz) und ein Punkt am Abschluß. Kommst mir vor wie ein Korintenka.... - oder fehlen Dir die Worte?

darf ich dir keine fragen stellen, wenn du schon ungefragt ein gespräch mit mir anfängst?

deine sätze sind leider keineswegs immer vollständig. z.b. fehlt in

In einem "Tendenz"-Betrieb gibt es Vorgaben, der Ermessensauslegung sicherlich nicht so gut eingeschätzt werden kann wie in einem anderen Betrieb

ja wohl eindeutig etwas. was bedeutet ein satz wie "der Ermessensauslegung sicherlich nicht so gut eingeschätzt werden kann"

wer "der"? "der vorgaben" oder was?

oder hier:

Mit dem "lustig" sein stand sogar in den betreffenden Posts, kurz über diesem....

was stand mit "lustig sein" in den betreffenden posts?

meinetwegen halte es für korinthenkackerisch, aber ich weiß halt gern, wovon die rede sein soll. unklar formulierte bezüge führen nur zu endlosem aneinander vorbeireden und mißverständnissen, wie ich aus leidvoller erfahrung mit dir und weiteren einschlägigen spezis nur allzu gut weiß

Zitat:Mit dem Arbeitsrecht gilt in der Form nur in der r.k. Kirche

sie tun es immer wieder...

was (mit dem Arbeitsrecht) "gilt in der Form nur in der r.k. Kirche"?

du solltest eigentlich wissen, daß natürlich auch evangelische einrichtungen als kirchliche tendenzbetriebe gelten

Zitat:Wenn Deine Freundin in einer solchen Institution arbeitet, dann frage einen Pfarrer oder sonstwie juristisch involvierten MA dieser Kirche. Die können Dir dann auch haargenau die Stellen in den entsprechenden kirchl. Verordnungen nennen, bevor Du danach auch wieder fragst. Die weiß ich nämlich nicht mehr, da es mich auch kaum mehr interessiert

sorry, freundchen: aber wenn du mit kirchlichen verordnungen argumentierst, dann frage ich natürlich dich danach. ist ja wohl klar

erst groß auftrumpfen und dann dumm stellen, das geht nicht...

ok, fassen wir noch mal zusammen:

kirchliche einrichtungen maßen sich sehr wohl an, zu bewerten, ob ihre mitarbeiter "gute christen" sind und damit ins renommee passen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#43
So streiten Atheisten, deswegen hat Jesus die Liebe gepredigt. Was bringen Euch diese Streitereien. Geht Ihr dann auf die Arbeit, ich habe wieder Recht gehabt, ich kann das nicht verstehen?
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#44
@petronius
Deine Art zu schreiben wird mir zu "oberlehrerhaft". Hatte Dir bereits geschrieben, daß diese Thematik von mir als beendet angesehen wird. Such Dir von mir aus ein anderes "Opfer" für diese Art von postings.
EOD - hoffe, daß das dann deutlich genug ist.

Gruß
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#45
Das meinte ich, steht ja auch in der Bergpredigt, danke für Unterstützung.
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