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Waffen für JEdermann? Das deutsche Waffengesetz
#46
(02-08-2011, 09:33)d.n. schrieb: ,..sonst müßte man ja nach der Logik auch Küchenmesser verbieten (letztes Jahr zu 48% an Morden und schwerer KV beteiligt) sowie Bierflaschen und Aschenbecher (rund 80% der Verletzungen bei Wirtshausschlägereien),..
Also plädierst Du für den Wilden Westen damit Küchenmesser, Bierflaschen und Aschenbecher nicht zweckentfremdet werden. und wenn man schon mal ausrastet, so soll es doch mit einer "besseren" Waffe auch effektiver sein. Oder?

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#47
Auf deine Polemik gehe ich nicht weiter ein,..ich habe sachliche Gründe angeführt, wenn du keine anderen Argumente als solche Aussagen hast, tuts mir leid,..
Aut viam inveniam aut faciam
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#48
(02-08-2011, 18:52)d.n. schrieb: Auf deine Polemik gehe ich nicht weiter ein,..ich habe sachliche Gründe angeführt, wenn du keine anderen Argumente als solche Aussagen hast, tuts mir leid,..
Um es religionsforumlike zu machen: (Mt. 26,52) Da spricht Jesus zu ihm: "Stecke das Schwert wieder an seinen Ort! Denn alle die das Schwert nehmen werden durch das Schwert umkommen.

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#49
Schließlich halte ich es für legitim, in einem Religionsforum auch mal aus der Bibel zu zitieren.

Und wenn Ihr alle mal ehrlich seid, wer hätte nicht schon mal die Idee gehabt, jemand anders um die Ecke zu bringen,
weil der einem allzusehr geärgert hatte und man sich nicht wehren können, ist nicht dagegen angekommen?

Ich weis ein mal als Jugendlicher..., da war Gott sei Dank ein Betreuer da... und ... ich hatte zum Glück keine Waffe in der Hand.

Niemand von uns allen ist unfehlbar, wir sind alle Menschen mit Fehlern und Mängeln.

Ich gebe zu Bedenken, wenn ich mich richtig erinnere, ist mal ein Bodygard(ich meine von Genscher) versehentlich von einem Polizisten erschossen worden.

Wenn die ganzen Sicherheitsvorkehrungen nicht nötig wären, so wäre das sicherlich nicht passiert.

Wenn jeder eine Waffe in die Hand bekommt, so werden sicherlich auch vermehrt solche Fehler passieren.

Im Kriegsfall spricht man sicherlich nicht ohne Grund die Redewendung "Frendly fire."

Das sollte zu denken geben, ob Waffen in jederman nicht nur von Vorteil sind, denke ich.

Gruß
Gerhard
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#50
Warum einigen wir uns nicht auf einen Mittelweg? Es werden die Bevölkerungsgruppen bewaffnet, die statistisch am häufigsten zu Opfern werden. Sprich alte Omas, damit die ihre Handtaschen verteidigen können, Kinder schon im Kleinkindalter, damit sie sich gegen Mißbrauch wehren können (in Ferienlagern sowieso), türkische Frauen (gegen Gewalt in der Familie und Ehrenmorde), Obdachlose... Evil5
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#51
Drei Eckthesen seien dabei vorangestellt:

1) Der Kriminelle bekommt immer eine (Schuß)Waffe, d.h. selbst ein absolutes Waffenbesitzverbot hält den Rechtsbrecher nicht davon ab, sich (Schuß)Waffen zu beschaffen und zu verwenden (vrgl. 2) ).

2) Es ist für die sich daraus ergebenden Konsequenzen völlig unerheblich, ob jemand mit einer legal besessenen bzw. einer illegalen Waffe bedroht oder angegriffen wird.

3) Restriktive Waffengesetze finden sich regelmäßig in totalitären Staaten, während in demokratischen Staatsformen liberale Regelungen herrschen.

Oft hört man die bei oberflächlicher Betrachtungsweise durchaus schlüssigen Argumente "Weniger Waffen im Volk = weniger Kriminalität" oder: ein "Strenges Gesetz reduziert Straftaten" (3). Doch was riet uns Wilhelm Busch ......?

Folgt man nämlich dieser Formel, dann müßten die Straßen der Länder am unsichersten sein, wo das Waffengesetz liberal ist, während in den Ländern mit restriktiven Regelungen die Kriminalität dann eigentlich niedrig sein sollte. Zutreffender wäre die Formel "Weniger illegale Waffen im Volk = weniger Kriminalität", doch lassen sich illegale Waffen durch kein noch so raffiniert verklausuliertes Gesetz erfassen. Lediglich die legal besessenen Waffen sind kontrollierbar - doch diese tauchen in den Kriminalstatistiken nur marginal auf (vrgl. Daten zur Waffen- und Sprengstoffkriminalität in Deutschland; Dokumentation des BKA).

Welche Länder in Europa haben denn nun restriktive und welche liberale Waffengesetze?

Eine historische Grenze teilt das heutige Europa auch in Bezug auf die Waffengesetze bedingt durch die verschiedenen politischen Systeme, wobei die Motive für restriktive Regelungen auf einen einfachen Nenner zu bringen sind: "Wenn sich eine Obrigkeit in ihrer Existenz bedroht sieht, sind Besitzer von Waffen, die diese nicht von ihr per Fahneneid erhalten haben, nach allen Spielregeln der Macht immer suspekt"(1). Diesseits des "Eisernen Vorhangs" sind die Waffengesetze in ihrer Grundtendenz liberal bzw. - siehe Deutschland bis 1972 - liberal gewesen, während auf der anderen Seite im ehemaligen Ostblock restriktive Regelungen herrschten.


Beispiel SCHWEIZ

Wie bekannt, hat die Schweiz eine Milizarmee, in der jeder wehrfähige Mann sein Sturmgewehr mit Munition nach Hause mitnehmen muß. Dies bedeutet, daß sich mehr als 600.000 vollautomatische Waffen in privater Hand befinden und daß alljährlich 25.ooo neuen Rekruten im Alter um 20 Jahren ein solches Gewehr ausgehändigt wird. Da der Waffenerwerb derzeit noch sehr leicht ist, besitzen die 7 Millionen Schweizer insgesamt rund 5 Millionen Schußwaffen.

Da müßten eigentlich Mord und Totschlag an der Tagesordnung sein, wenn man zudem bedenkt, daß es 13 Kantone gibt, wo man nicht einmal eine Genehmigung braucht, um eine scharfe Waffe geladen bei sich zu tragen (= zu führen), man in zwei Kantonen zwar einer Tragebewilligung bedarf (die allerdings ohne den Nachweis eines "Bedürfnisses" ausgestellt wird) und selbst in den Kantonen resp. Städten, wo man ein "Bedürfnis" für eine solche Erlaubnis nachweisen muß, diese meistens sehr leicht zu erhalten ist.

Im Klartext: wem der Sinn danach steht, kann sich in den meisten Schweizer Kantonen bei einem Abendspaziergang ohne weiteres eine geladene Pistole in den Hosenbund stecken (vrgl "Übersicht über die Waffentragregelung in den einzelnen Kantonen"). Dabei ist der Kanton Zug derjenige, welcher sich zuletzt dieser liberalen Regelung angeschlossen hat: seit dem 13.8.1996 darf man auch dort ohne behördliche Erlaubnis Waffen führen.

Ein exemplarischer Vergleich verschiedener Städte und Kantone zeigt, daß der Spitzenreiter in der Kriminalitätsbelastung die Stadt Zürich ist (mit dem restriktivsten Waffengesetz der Schweiz), während in der Stadt Bern (hier braucht man keine behördliche Erlaubnis zum Waffenführen) die Straßen augenscheinlich sicherer sind. Und wer nun allein auf die spezifische Situation der Großstadt abhebt, um diesen eklatanten Unterschied in der Gewaltkriminalitätsrate zwischen Zürich und Bern zu erklären, möchte bitte gleich auch mitteilen, warum die Gewaltkriminalität im ländlichen Kanton Zürich mit seiner restriktiven Handhabung der Erteilung von Waffentragebewilligungen (Anm.d.Verf.: entspricht dem deutschen "Waffenschein") auch bei einer insgesamt zu beobachtenden Rückläufigkeit die in der Großstadt Bern übertrifft. Liegt es vielleicht daran, daß der Ganove in Bern eher mit Widerstand rechnen muß?

Seit einiger Zeit wird auf EU-Druck hin in der Schweiz an einer Änderung der Waffenrechtssituation gearbeitet dergestalt, daß ein einheitliches schweizerisches Waffengesetz geschaffen wird, in dem aber viele der bisherigen liberalen Regelungen wegfallen sollen. Vielleicht läßt sich am Beispiel der Schweiz als "Feldversuch" die Auswirkungen restriktiverer Regelungen auf die Gewaltkriminalität in nächster Zeit ablesen (wenngleich man den Schweizern wünschen sollte, daß ihnen die zu erwartenden Auswirkungen - Anstieg der Gewaltkriminalität - erspart bleiben).

(1) DWJ - Obrigkeit in Existenz bedroht
(2) Leonid Tarassuk, Beispiel Sowjetunion - Keine "Waffen im Volk" aber ständig steigende Mordraten, Internationaler Waffen-Spiegel 3/81
(3) Wolfgang Dicke, Strenges Gesetz reduziert Straftaten, Deutsche Polizei, 2/94


Aut viam inveniam aut faciam
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#52
In der Diskussion um eine Liberalisierung (aber auch Verschärfung) des Waffengesetzes wird neben der Warnung vor den "amerikanischen Verhältnissen" gern auch in Ermangelung harter Daten die Gefährdung des "Gewaltmonopols des Staates" als Argument für restriktive Formulierungen im bzw. Anwendungen des Waffengesetzes in die Waagschale geworfen.

Auch hier liegt eine (vorsätzliche? aus Unkenntnis geborene?) Fehleinschätzung mit weitreichenden Konsequenzen vor.

Das "Gewaltmonopol" bezeichnet das von den Angehörigen einer Gemeinschaft an "den Staat" abgetretene Recht (und die Pflicht!) zur Straftatverfolgung, -ahndung und (soweit möglich) auch der -vereitelung. Es tangiert dabei in keinerlei Hinsicht das im Grundgesetz verankerte Recht auf Notwehr und Nothilfe, welches ausschließlich im Augenblick höchster Gefährdung für Leib, Leben und Eigentum in Anspruch genommen werden kann. Ist es also einerseits Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen bzw. Übergriffe auf ihre Unversehrtheit, ihr Eigentum und ihre Lebensqualität zu ahnden, so hat der Bürger andererseits das Recht, im Moment höchster Gefahr seinen Schutz in die eigenen Hände zu nehmen. Dieses Notwehrrecht als Gefahr für das "Gewaltmonopol" zu bezeichnen offenbart ein erschreckendes Unverständnis für rechtstaatliche Dinge. Da eine Straftatvereitelung durch die Polizei nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich ist, stellt die Aufgabe dieses Grundrechtes den Bürger gegenüber krimineller Gewalt völlig schutzlos.

Als Ordnungsrecht kann das Waffengesetz aber schon allein von seiner Zweckbestimmung her das Gewaltmonopol nicht tangieren. Lediglich die mißbräuchliche Verwendung von Schußwaffen (also z.B. über das Notwehrrecht hinaus oder bei einer Straftat) durch den Bürger - eine strafrechtlich relevante Angelegenheit! - kollidiert mit diesem Gewaltmonopolanspruch.

Mit einem Waffengesetz kann man erschweren oder verhindern, daß der Jäger jagen, der Sportschütze schießen und der Sammler kulturhistorisch tätig werden kann und erst recht kann man mit ihm erschweren oder verhindern, daß man sich legal aus einem Schutzbedürfnis heraus Waffen beschafft - nicht dagegen kann es verhindern, daß der Kriminelle Waffen bekommt und diese auch einsetzt. Bei einer Umfrage Ende der 80er Jahre unter us-amerikanischen Polizeichefs und Sheriffs verneinten 91,2% die Frage "Glauben Sie, daß ein Feuerwaffenverbot die Möglichkeiten vermindern wird, wo Verbrecher solche Waffen bekommen?" Und 88,2% verneinten, "daß ein Verbot des privaten Besitzes von Feuerwaffen als Folge weniger Verbrechen mit solchen haben würden."

Konsequenz daraus: Das geltende Bundeswaffengesetz und seine Durchführung schaffen eine Situation, durch welche der (wie es so schön immer heißt) "im allgemeinen gesetzestreue Bürger" entweder eine strafbedrohte Ordungswidrigkeit begehen muß, um sein im Grundgesetz garantiertes Recht auf Notwehr und Nothilfe ausüben zu können, da der deutsche Staat ihm unter Verweis auf das angeblich gefährdete Gewaltmonopol verweigert, sich legal in den Besitz des hierfür nötigen Mediums zu versetzen, oder sich unter dem Vorwand, Sportschütze oder Jäger werden zu wollen einer entsprechenden Vereinigung anschließen muß. Und schon kommen die Schützenvereine in die Kritik, da ihnen sogleich unterstellt wird, sie seien lediglich "Waffenbeschaffungsorganisationen", gleichwohl dem um seinen Schutz bedachte Bürger keine andere Wahl gelassen wird.

Als Ordnungsrecht wendet sich das Waffengesetz lediglich an die Mitglieder der Gesellschaft, die sich den Spielregeln dieser Gemeinschaft unterwerfen - und das ausgiebig. Mit einem Schutz des Gewaltmonopols des Staates hat das nicht im Entferntesten zu tun. Damit aber wird unter dem Deckmäntelchen der Kriminalitätsprävention der staatstragende Bürger ohne jede Notwendigkeit eines weiteren seiner grundgesetzlich garantierten Rechte beraubt. Bedrohen etwa Axel Schulz und Henri Maske auch das Gewaltmonopol, weil sie bei einem Überfall dem Angreifer besser Paroli bieten können als der Normalbürger (oder weil sie sogar als Risikoopfer eingestuft und daher in Ruhe gelassen werden??)? Mit einem Ordnungrecht kann man keine Kriminalitätsprävention betreiben - mit der Gewerbeordnung ist schließlich auch nicht der Heroinhandel einzudämmen.

Aut viam inveniam aut faciam
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#53
WER IST PRIVILEGIERT?

Privilegiert ist grundsätzlich jeder, der in einer bestimmten Situation gegenüber anderen gleicher Ausgangslage eine Vorteil bekommt und der daher kein Interesse daran hat, die bestehende Lage zu ändern. Laut entsprechender Verfügungen der Innenminister resp. -senatoren der Länder darf jeder Polizeibeamte fast zu allen Zeiten auch außerhalb des Dienstes seine Dienstwaffe führen - unbeschadet vom Grad seines Geübtseins damit. Daß ein Polizeibeamter innerhalb des Dienstes gefährdeter ist als der "Normalbürger" wurde bislang noch nicht schlüssig bewiesen, soll aber hier nicht bezweifelt werden. Wie viele Polizeibeamte haben in ihrem Leben während des Dienstes ihre Waffe aus einer echten Notwendigkeit heraus gezogen bzw. sogar eingesetzt (von SEK- etc. -Mitgliedern hier einmal abgesehen).

Daß ein Polizeibeamter außerhalb seines Dienstes einer erhöhten Gefährdung unterliegt als sein Nachbar in der Straße, kann aber nun wirklich nicht behauptet werden. Warum also die Bevorzugung (Privilegierung) mit der Waffe in der Regel schlecht ausgebildeter Beamter gegenüber dem "Normalbürger"? Es wird immer wieder von Gegner liberaler Waffengesetze behauptet, eine Schußwaffe wäre zur Abwendung einer akuten Gefahr nicht geeignet und eine weite Verbreitung von Waffen in der Bevölkerung der inneren Sicherheit abträglich. Dies scheint jedoch nicht für Polizeibeamte zu gelten.

(Die Diskussion um die Schießausbildung von Polizeibeamten soll hier tunlichst vermieden werden; unbestritten ist, daß der Durchschnitts-Sportschütze mit mehrmaligem Schießtraining in der Woche den allermeisten Polizeibeamten im Umgang mit Waffen überlegen ist. Wer dies bestreitet, möge bitte die Unglücksfälle der letzten Zeit erläutern. Und um hier keine falschen Ideen aufkommen zu lassen: ich freue mich über jeden Polizeibeamten, welcher außerhalb seines Dienstes eine Waffe führt, da dies - siehe die Grafiken bzw. Tabellen - der "inneren Sicherheit" sogar zuträglich ist. Nur sollte dieses Privileg auch auf die anderen Bürger ausgedehnt werden).

Bei der Erörterung von Privilegien fällt in Bezug auf das Waffengesetz bald der Begriff des "Bedürfnisses". Zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist neben der Sachkunde und der Zuverlässigkeit auch der Nachweis eines "Bedürfnisses" für der Erwerb einer Schußwaffe nötig. Der Antragsteller muß (in Deutschland) glaubhaft machen, daß er mehr als andere eine Waffe braucht - sei es zum Jagen, Sportschießen oder zum Sammeln. Ein Schutzbedürfnis wird dabei in der Regel (beim Normalbürger) nicht anerkannt.

Ein "Bedürfnis" nachzuweisen ist jedoch viel schwieriger als Handhabungssicherheit, Trefferbilder oder Sachkunde und Unbescholtenheit - gleichwohl dies wiederum die Kriterien sind, die am ehesten eine mißbräuchliche oder auch nur fahrlässige Verwendung verhindern. Dementsprechend mußte und muß die Forderung nach Darlegung eines Bedürfnisses oft dafür herhalten, den Satz "sowenig Waffen wie möglich ins Volk" in den Alltag umzusetzen. Und dementsprechend wird die Forderung der Schützen-, Jäger- und Sammlerverbände nach Aufgabe des "Bedürfnisnachweises" von interessierten (= privilegierten) Kreisen stets abgelehnt.

Dies sicherlich auch aus dem Grund, daß ein "Schutzbedürfnis" sehr interpretationsfähig ist; mit wohlwollender Beurteilung ist ein Schutzbedürfnis sehr rasch anzunehmen, fehlt dieses Wohlwollen, so hat ein Antragsteller keine Chancen. Man mag sich überlegen, wer aus Politik, Verwaltung und Geldadel die nötigen Verbindungen für wohlwollende Beurteilungen hat.

Im weiteren Sinne vom Waffengesetz privilegiert sind auch die Angehörigen der Verwaltungsstrukturen, die mit der Durchführung des Waffengesetzes betraut sind. Ist "der normale" Polizeibeamte im Dienst zumindest prinzipiell gefährdet (entsprechend dem oben Gesagten), Schaden an Leib und Leben zu nehmen, so besteht eine solche Gefahr in den Verwaltungen nicht, da man es lediglich mit gesetzestreuen Bürgern zu tun hat. Es ist eine verständliche Regung, sich lieber in der warmen Stube um die Verwaltung von Gartenzwergen zu kümmern, als sich in die gefährlichen Niederungen der Kriminalität hinabzubewegen und daher dieses Privileg mit allen Mitteln zu verteidigen.

Aut viam inveniam aut faciam
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#54
(31-07-2011, 09:47)d.n. schrieb:
(31-07-2011, 00:23)Gundi schrieb: Das stimmt vermutlich.
Nur sollte man sich wirklich daran gewöhnen? Mit Waffen werden Menschen verletzt, umgebracht. Die Anwendung von Waffen würde dann eventuell auch eine Gewöhnung, ein Stückweit Normalität.

......

Die Menschen, die andere Verletzen oder töten wollen, nehmen das, was zur Hand ist,..ich sehe hier eine Stigmatisierung eines Gegenstandes,..Wenn eine Wafe zum Zweck der Verteidigung und des Schutzes angeschafft und getragen wird, was ist daran schlecht? Macht das zB die in meinem Erwähnten Beispiel 2500 Frauen jetzt gleich zu potentiellen Amokläuferinnen?

Leider muß ich aus meinem Berufsalltag her feststellen, das diese ideale Gesellschaft weit weg ist,..ich sehe es daher eher so, dass erst, wenn keine Verbrechen mehr stattfinden, der Grund für eine waffenlose Gesellschaft gegeben ist,..ansonsten, wie gesagt, sollte jeder unbescholtenen Person das Recht zustehen, sich, so notwendig, auch mit Schußwaffen verteidigen zu können,...das aktuelle Waffenrecht entmündigt den Bürger, stellt ihn sozusagen unter Generalverdacht,..

Sehe ich genau so. Der Gott der Eisen wachsen liess,... Allerdings sollte man die Ausgabe von Schußwaffen an ein psychologisches Gutachten knüpfen. Dann sehe ich da kein Problem. Jeder Bürger sollte das Recht und die Möglichkeit haben, sich und seine Familie notfalls mit der Waffe verteidigen zu können. Solange es Mörder, Kinderschänder und andere Psychophaten gibt, muß es auch geeignete Antworten auf sie geben. Es ist allerdings bereits schon ein Problem, sich einen Wachhund zu halten, der dann einen Einbrecher beisst - hier ist dann Schmerzensgeld an den Einbrecher zu bezahlen. Meiner Meinung nach sollte man hier kurzen Prozess machen können, siehe "stand your ground laws" in den USA.
Ich lehre euch den Übermenschen. Der Mensch ist etwas, das überwunden werden soll.
Friedrich Nietzsche
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#55
"Solange es Mörder, Kinderschänder und andere Psychophaten gibt, muß es auch geeignete Antworten auf sie geben."

Sollte es sich bei dem gesamten Beitrag von "Feuerkind" nicht um bitterste Ironie sondern um ernsthafte Überlegungen handeln, dann hoffe ich doch, dass selbst "d.n.", der schlüssig und logisch nachvollziehbar für einen Selbstschutz von Bürgern mit Schusswaffen eintritt, an diesem Beitrag erkennt, welche irrationalen Geister er da, neben der sicher großen Zahl von vernunftgesteuerten Bürgern unwillkürlich noch aufrüsten würde.
Ich kann mir z.B. keine Situation vorstellen in der Bürger mit der Waffe in der Hand sich vor Psychopathen oder ihre Kinder vor Kinderschändern - meist aus der nahen Umgebung kommend - schützen könnten. Aber eine Jagd empörter Wutbürger auf Kinderschänder mit der blanken Waffe in der Hand, um endgültige Sicherheit herzustellen, könnte ich mir schon gut vorstellen.

Eine Gesetzesänderung in Richtung einer Freigabe von Schusswaffen in Deutschland - insbesondere von Handfeuerwaffen oder Automatikwaffen - ist zum Glück außerhalb jeglicher Realität.
Ernsthaften Gesprächen zu dieser Thematik, unterlegt mit Sacharguemten, wie sie z.B. " d.b." hier einbringt, kann ich hingegen durchaus etwas abgewinnen.

Mit freundlichem Gruß

dalberg
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#56
Feuerkind, welchen Gesetz entnimmst du denn, dass einem Einbrecher, der in ein fremdes Haus einbricht, Schmerzensgeld gezahlt werden muss? Das wär mir neu.

Zitat: dn:
Wenn eine Waffe zum Zweck der Verteidigung und des Schutzes angeschafft und getragen wird, was ist daran schlecht?

Schlecht daran ist, dass eine Waffe im Grunde nie ausschließlich in die Hännde derer fällt, die damit umgehen können. Als die ersten Amokläufe geschahen, wurden Ballerspiele und Schützenvereine angeklagt und die Eltern verklagt, da sie ihre Waffen nicht ausreichend vor Mißbrauch eben durch ihr Kind schützen und sie nicht gut genug weggeschlossen haben und im Verleich gibt es in Deutschland relativ wenige Haushalte mit Feuerwaffen. Wenn nun in jedem Haushalt Feuerwaffen genutzt werden dürfen, weil zb einer der Eltern zb durch ein momentan imaginäres psychisches Gutachten abgelegt hat, wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit dann, dass sich Kinder/ Jugendliche usw diese Waffe schnappen und sich selbst oder andere versehentlich oder absichtlich verletzen?
Ich finde das ist ein unterschätztes Risiko. Die Leute mit mehr gefährlichen Waffen auszurüsten, weil sie VIELLEICHT irgendwann mal ausgeraubt werden KÖNNTEN finde ich übertrieben und vor allem gefährlich. Wenn man sich und sein Leben verteidigen will, dann gibt es diverse andere Möglichkeiten. zB kann man sein Hab und gut durch Alarmanlagen, Zäune usw schützen, man kann sehr gute Schlösser einbauen, auch in Wohnungen gibt es die Möglichkeit der Alarmanlage (wird zb von der RWE angeboten) und man kann einen Kampfsport erlernen. Außerdem bevorzuge ich eine Gesellschaft, in der jeder auf dem gleichen Level steht. Eine, die sich noch in der Verantwortung empfindet, ihren Kinder Rechtsbewußtsein zu vermitteln und nicht den Umgang mit der Waffe.

Wenn es in diesem Land so weit käme, das jeder Hinz und Kunz einen Waffenschein bekommt, möchte ich hier nicht mehr leben
Gruß
Motte

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#57
Aber genauso, wie Eltern ihren Kindern Rechtsbewußtsein vermitteln sollen, so können sie ihnen ja auch den verantwortungsbewußten Umgang mit Waffen lernen,..ich persönlich kenne es von den Kindern des amerikanischen Cousins meiner Frau,..der 12Jährige Sohn hat seine eigene Schrotflinte für die Jagd, aber wie wir drüben waren, hat er gleich gesagt: das im Schrank ist meine,..wie ich ihn scherzhaft gefragt habe:"Darf ich sie mir mal anschauen?",...."Die darf nur aus dem Schrank, wenn wir Jagen gehen",...
Aut viam inveniam aut faciam
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#58
(10-01-2012, 01:30)Feuerkind schrieb: Jeder Bürger sollte das Recht und die Möglichkeit haben, sich und seine Familie notfalls mit der Waffe verteidigen zu können. Solange es Mörder, Kinderschänder und andere Psychophaten gibt, muß es auch geeignete Antworten auf sie geben

na klar doch - nieten wir die psychopathen doch einfach alle um. psychiatrie ist sowieso nur was für weicheier. und wer uns verdächtig vorkommt, den am besten auch gleich -man weiß ja nie

mannmannmann...
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#59
(10-01-2012, 22:12)d.n. schrieb: Aber genauso, wie Eltern ihren Kindern Rechtsbewußtsein vermitteln sollen, so können sie ihnen ja auch den verantwortungsbewußten Umgang mit Waffen lernen

"können" - aber wer garantiert das?

daß in usa so viel mehr menschen umgebracht werden, vor allem mit schußwaffen, wird wohl schon auch an deren leichten verfügbarkeit liegen

(10-01-2012, 22:12)d.n. schrieb: ,..ich persönlich kenne es von den Kindern des amerikanischen Cousins meiner Frau,..der 12Jährige Sohn hat seine eigene Schrotflinte für die Jagd, aber wie wir drüben waren, hat er gleich gesagt: das im Schrank ist meine,..wie ich ihn scherzhaft gefragt habe:"Darf ich sie mir mal anschauen?",...."Die darf nur aus dem Schrank, wenn wir Jagen gehen",...

nette gechichte - aber wie repräsentativ ist sie wohl?

jagdwaffen im waffenschrank sind auch hierzulande legal, darum gehts also nicht, wenn man das recht jedes bürgers fordert, eine waffe zu tragen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#60
(10-01-2012, 22:12)d.n. schrieb: Aber genauso, wie Eltern ihren Kindern Rechtsbewußtsein vermitteln sollen, so können sie ihnen ja auch den verantwortungsbewußten Umgang mit Waffen lernen

Ja, aber warum solten wir? Wenn das eine ausreichend da ist, braucht man das andere nicht mehr. Wie Gesellschaft ist nur so gut, wie ihre schlechtesten Mitglieder, daran sollte man arbeiten. Man muss sich fragen, wie aus Kriminellen erst solche werden konnten, was sie ursprünglich dazu getrieben hat und das hat im Grunde fast immer etwas mit der Lebenssituation zutun. Daran muss eine Gesellschaft arbeiten und nicht daran, wie sich der normale Bürger verteidigen und wehren kann. Mithin gibt es dafür andere Möglichkeiten als Waffen.
Wenn man beginnt, die "Guten" vor den "Schlechten" zu schützen, indem man die "Guten" mit Waffen und Munition versorgt hört man auch auf, an den "Schlechten" zu arbeiten, weil man es einfach nicht mehr muss.

Darüber hinaus verstehe ich erstrecht nicht, wieso gerade du dich für eine Bewaffnung der Zivilbevölkerung aussprichst, denn dann würde dein Job doch noch viel gefährlicher. Denn wenn man ehrlich ist muss man doch zugeben: Jeder Mensch ist mal wütend, jeder Mensch will einem anderen irgendwann im Leben mal weh tun, sich rächen, eine Gemeinheit zurückzahlen und nahezu jeder Mensch ist in seinem Leben mal depressiv, musste ein Trauma überleben usw. Wer will da noch garantieren, dass solche DInge erkannt werden bevor derjenige mit der Waffe Unfug getrieben hat? UNd du wärest in deinem Job doch der erste, den die Kugel treffen würde, weil du dich vor das Gesetz und vor den Zivilbürger stellen musst. Wenn du nicht mehr davon ausgehen könntest, dass nur Menschen mit einem passenden Beruf Waffen tragen, wie sicher würdest du dich denn dann noch fühlen?


Zitat:,..ich persönlich kenne es von den Kindern des amerikanischen Cousins meiner Frau,..der 12Jährige Sohn hat seine eigene Schrotflinte für die Jagd, aber wie wir drüben waren, hat er gleich gesagt: das im Schrank ist meine,..wie ich ihn scherzhaft gefragt habe:"Darf ich sie mir mal anschauen?",...."Die darf nur aus dem Schrank, wenn wir Jagen gehen",...

DAs ist für mich noch viel schlimmer. Man gibt einem KIND eine Waffe und bringt ihm direkt mal bei, damit auf Tiere zu ballern und mit denen kein Mitgefühl zu haben. Man schießt, Tier fällt um, fertig. Man schießt, Mensch fällt um, fertig. Und man kann NIE wissen, was aus einem Kind wird. Klar, man kann argumentieren, dass diesem Kind ein verantwortungsbewußter Umgang mit der Waffe beigebracht wird, ist aber nicht der Fall, denn ein verantwortungsbewußter Umgang wäre, damit NIEMANDEN zu töten, kein Mensch und kein Tier, sondern sie nur als Verteidigung zu nutzen, wenn mans denn braucht und das benötigt eine AUsbildung wie sie bei der Polizei der Fall ist. DAs würde beinhalten: Wie kann ich eine SItuation deeskalieren? Was kann ich tun um die Waffe nicht ziehen zu müssen? Was wird passieren, wenn die Waffe einmal sichtbar geworden ist? usw, das ist eine völlig andere Geschichte.

Tut mir leid für deine Bekannten, aber wer seinem Kind beibringt zu töten (welches er nicht aus nahrungstechnischen Gründen töten muss) und das regelmäßig, dem sollte man seine Kinder wegnehmen. Erstrecht wenn dies aus der Entferung mit einer Schußwaffe passiert und das Kind nur sieht wie das Tier umfällt. Der Schritt dazu, auf andere Sachen zu schießen als auf Tiere (und das allein ist schlimm genug) ist da nicht mehr groß und dass das Kind ein Eigentumsbewuß´tsein für seine Waffe entwickelt macht es nicht besser.
Gruß
Motte

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