(23-09-2019, 22:23)Ulan schrieb: Und auch dann schauen wir auf Vereinbarungen, da die Todesstrafe nach geltender Rechtsprechung einen unzulaessigen Eingriff in die Menschenwuerde darstellt
Die zufällig heute geltende Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Momentaufnahme ohne Anspruch auf internationale Allgemeingültigkeit. In USA ist das eben anders
Die geltende Rechtsprechung der USA ist nicht mit derjenigen der Bundesrepublik Deutschland kongruent, aber das entwertet sie nicht.
Die Menschenwürde ist unveräußerlich. Dies kann ich unterschreiben. Aber es steht nichts von "unverlierbar" geschrieben.
Sonst könnte man ja niemand bestrafen - denn jede Strafe (selbst lebenslanges Haft) ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar
Ich meine, daß die zufällig heute geltende Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs gottgegeben ist und auch nur das Ergebnis von Mehrheiten
--
Nota bene: ich will keineswegs die Todesstrafe propagieren, aber ich habe kein Verständnis für Deine Idee, daß Du den Wert des Lebens eines Mörders gleichsetzt mit dem Wert des Lebens eines unschuldigen Mordopfers
Die Relation paßt nicht !