@Sinai: Der "Bozner Blutsonntag" ist ein feststehender Begriff und hat nichts mit irgendetwas zu tun, was ich darunter verstehen wuerde; siehe Geobacters Link fuer Naeheres.
Und ansonsten bzgl. Oesterreich bitte die Links nachlesen. Das Staatsgrundgesetz Oseterreichs, offizieller Titel "Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich", enthielt folgende Einleitung:
„Artikel 1.
Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.
Artikel 2.
Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.“
D.h., das Staatsgrundgesetz Oesterreichs ging davon aus, dass Deutschoesterreich Teil des Deutschen Reichs werden wuerde. Nach den Friedensvertraegen, die die Vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich verboten, bedurfte es dann eines weiteren Gesetzes, um bestimmte Paragraphen des Staatsgrundgesetzes wieder ausser Kraft zu setzen:
„Artikel 1.
Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von St. Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen ‚Republik Österreich‘. […]
Artikel 2.
Wo in den geltenden Gesetzen von der Republik Deutschösterreich oder von ihren Hoheitsrechten die Rede ist, hat an Stelle dieser Bezeichnung nunmehr der Name ‚Republik Österreich‘ zu treten.
Artikel 3.
In Durchführung des Staatsvertrages von St. Germain wird die bisherige gesetzliche Bestimmung: ‚Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches‘ […] außer Kraft gesetzt.“
Und ansonsten bzgl. Oesterreich bitte die Links nachlesen. Das Staatsgrundgesetz Oseterreichs, offizieller Titel "Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich", enthielt folgende Einleitung:
„Artikel 1.
Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.
Artikel 2.
Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.“
D.h., das Staatsgrundgesetz Oesterreichs ging davon aus, dass Deutschoesterreich Teil des Deutschen Reichs werden wuerde. Nach den Friedensvertraegen, die die Vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich verboten, bedurfte es dann eines weiteren Gesetzes, um bestimmte Paragraphen des Staatsgrundgesetzes wieder ausser Kraft zu setzen:
„Artikel 1.
Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von St. Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen ‚Republik Österreich‘. […]
Artikel 2.
Wo in den geltenden Gesetzen von der Republik Deutschösterreich oder von ihren Hoheitsrechten die Rede ist, hat an Stelle dieser Bezeichnung nunmehr der Name ‚Republik Österreich‘ zu treten.
Artikel 3.
In Durchführung des Staatsvertrages von St. Germain wird die bisherige gesetzliche Bestimmung: ‚Deutschösterreich ist ein Bestandteil des Deutschen Reiches‘ […] außer Kraft gesetzt.“