30-08-2021, 10:57
(30-08-2021, 10:36)Sinai schrieb: Das ist schon von Belang, weil die Anwälte die Prozesse verschleppen
Die USA sind berühmt dafür.
Nein, das ist ohne Belang. Die Behoerde in den USA kann solch eine Feststellung treffen ohne Ruecksicht auf irgendwelche Unternehmen, und ein Gerichtsverfahren ist dabei nicht aufschiebend. Ich habe mit Bedacht geschrieben, dass das Unternehmen auf Aufhebung der Entscheidung klagen kann, und Schadensersatz gibt's sowieso keinen.
(30-08-2021, 10:36)Sinai schrieb: Es ist zwar eine de facto Impfpflicht, aber juristisch gesehen sind es keine Pflichtimpfungen
Dann heißt es im Ernstfall "selber schuld!"![]()
Ist doch egal. Wie schon mehrfach festgestellt wurde, ist das im Normalfall ueber bestehende Versicherungen abgedeckt.
Aber das steht jetzt hier schon x-mal und sollte hier nicht weiter wiederholt werden. Das Problem mit den GBS-Faellen, die zeitlich nach einer Corona-Impfung aufgetreten sind, ist doch, dass die so selten sind wie der natuerliche Hintergrund, der ein Fall je 100.000 Einwohner pro Jahr betraegt. Bei so etwas einen Zusammenhang nachzuweisen, ist schwierig. Eine Impfung beschaeftigt halt das Immunsystem, und man sollte sie nicht gerade dann durchfuehren, wenn man Infektionen hat, von denen bekannt ist, dass sie das Potential haben, GBS auszuloesen.
Im Prinzip ist das ganze Thema extrem aufgeblasen.
Vielleicht sollte man mal zurueck zum eigentlichen Thema, da zu diesem spezifischen Punkt nichts Neues mehr kommt.



