10-09-2021, 09:21
Anscheinend ist ihnen nun doch noch eine Massnahme eingefallen, die wohl vor Gericht durchgehen koennte: bei einer nach einem postiven Corona-Test angeordneten Quarantaene gibt's fuer Ungeimpfte keine Lohnersatzleistungen. Da kann ich mir bestenfalls vorstellen, dass ein Gericht das eventuell auf eine teilweise Kuerzung zurueckfaehrt, also z.B., da die Impfung eine 90%igen Schutz vor Ansteckung bietet, muss der zur Quarantaene Verpflichtete diese 90% selbstverantwortetes Risiko selbst zahlen und bekommt dann noch 10% der ueblichen Lohnersatzleistungen.