17-09-2021, 07:48
(16-09-2021, 17:10)Sinai schrieb: Kommt auf die Zumutbarkeit an. Wenn der beschissene "1500 Euro Netto" Arbeitsplatz 140 Minuten weit entfernt ist, schaut das anders aus
Und es ist geltende Rechtslage, z. B. auch bei Streiks im ÖPNV an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen. Dies liegt in den Pflichten des Arbeitnehmers begründet, womit er auch im Falle des Zuwiderhandelns mögliche Folgen eigenverantwortlich zu tragen hat.
Ohne NICHTS
ist alles ETWAS
ist alles ETWAS