18-09-2021, 02:02
Eine Impfpflicht für gewisse Berufsgruppen gibt es nicht. Es gibt in gewissen Bereichen, wie von Petronius wahrscheinlich gemeint, eine Pflicht Auskunft über bestimmte gesundheitliche Vorraussetzungen zu geben, diese gilt z.B. für den vollstationären Bereich, während der epidemischen Lage nationaler Tragweite darf der AG also auch noch nach einem C19 Impf- oder Genesenenstatus fragen, dies gilt seit dem 10. September bis zum (vorerst) 24. November(in D).
Nutzen würde das aber nur etwas, wenn von Geimpften oder Genesenen keine Ansteckungsgefahr mehr ausginge, so wie es die Politik gern suggeriert.
Das ist allerdings ein gefährlicher Trugschluß, wie die bevorstehenden (2G) Großveranstaltungen zeigen werden.
Nutzen würde das aber nur etwas, wenn von Geimpften oder Genesenen keine Ansteckungsgefahr mehr ausginge, so wie es die Politik gern suggeriert.
Das ist allerdings ein gefährlicher Trugschluß, wie die bevorstehenden (2G) Großveranstaltungen zeigen werden.

