01-10-2021, 09:21
(25-09-2021, 09:25)Ulan schrieb: Wem es so unheimlich wichtig ist, aus welchem Grund auch immer, auf einen kostenlos angebotenen Schutz seiner Gesundheit zu verzichten, der wird bei bestimmten, fallweise angewandten Regeln (momentan gilt ja wohl die Auslastung der Intensivstationen als Hauptkriterium) nur aus sehr spezifischen Gruenden zu etwas gezwungen, nicht aus allgemeinpolitischen, wie bei einer Impfpflicht.
Wenn es zu einer Auslastung der ITS käme, würden - wenn ich Dich richtig verstehe - Umgeimpfte z. B. dazu gezwungen werden können, nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen zu dürfen? Zusätzlich zu den bereits jetzt bestehenden Einschränkungen?
Zitat:Es ist ja nicht mal klar, ob eine Impfpflicht heutzutage vor dem BVG Bestand haette; anders als bei den Pocken oder potentiell bei Masern oder Kinderlaehmung ist ja bei diesem Virus keine globale Ausrottung erreichbar, und das Gericht mag dann die Persoenlichkeitsrechte hoeher einordnen, da das Ziel, die Pandemie zu brechen, auch anders erreicht werden kann.
Ich sehe dies ähnlich und rechne sogar damit, dass die derzeit geltenden Einschränkungen für Ungeimpfte vor dem BVerfG landen werden. Hinsichtlich einer gerellen Impfpflicht könnte ich mir allerdings vorstellen, dass hinsichtlich einer Bewertung von Persönlichkeitsrechten auch der Umstand berücksichtig werden könnte, dass von der Wahrnehmung dieser Rechte auch Dritte betroffen sind.
Zitat:All dies sei angemerkt, obwohl ich eine Impfpflicht prinzipiell fuer sinnvoll halte. Ich habe aber lange an einem Ort gelebt, wo es nicht mal eine Helmpflicht, geschweige denn Vorschriften, was anzuziehen sei, fuer Motorradfahrer gibt. Oder Bootsfuehrerscheine und Ausbildungen fuer Angler oder Jaeger. Solche Regeln sind fuer das Funktionieren einer Gesellschaft nicht notwendig.
Richtig, weil solche Regeln sich grundsätzlich nicht auf andere direkt auswirken...
Ohne NICHTS
ist alles ETWAS
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