28-04-2024, 11:44
Da darf ich Mal als ehemals selbst Betroffener auf die Artikel 17 bis 19 der Genfer Flüchtlingskonvention verweisen, die dezidiert festlegen, dass jeder Flüchtling die selben arbeitsrechtlichen Bedingungen anzuwenden sind, wie auf reguläre ausländische Arbeitskräfte,...die Aussage von Sinai, dass die Konvention den Flüchtlingen das Arbeiten verbietet, ist eine glatte Lüge..
Angefügt der offizielle Link der Österreichischen Bundesregierung , Gesetz, direkt aus dem Rechts Informationssystem *ww.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005235
Ebenso ist da die Übernahme dieser Regelungen durch die einzelnen Regierungen im Vorwort angefügt, also kann ich Sinai betreffend seines angeblichen Arbeitsverbotes für Flüchtlinge nur als Lügner bezeichnen
Angefügt der offizielle Link der Österreichischen Bundesregierung , Gesetz, direkt aus dem Rechts Informationssystem *ww.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005235
Ebenso ist da die Übernahme dieser Regelungen durch die einzelnen Regierungen im Vorwort angefügt, also kann ich Sinai betreffend seines angeblichen Arbeitsverbotes für Flüchtlinge nur als Lügner bezeichnen
Aut viam inveniam aut faciam

