Religionsforum (Forum Religion)

Normale Version: Stellung drakonischer Strafen
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(17-01-2013, 20:27)Jakow schrieb: [ -> ]So, müsste es sich nun zutragen, wenn ihr Recht hättet oder? Und da es ein Gebot ist, wäre jeder fromme Jude nun genau daran geboren, mit der Folge, dass entweder die Pubertät, Trotzphase und vieles andere ausfällen müsste, ohne innerhalb kurzer Zeit fast alle jüdischen Väter keine Söhne mehr hätten.

So langsam verstehe ich dein Argument. Du meinst: Wenn das Gebot tatsächlich zur Anwendung gekommen wäre, hätten sich die Juden damit quasi selbst ausgelöscht. Die Tatsache, dass es sie noch gibt, zeugt davon, dass das Gebot nicht ausgeübt wurde. Hab ich das richtig verstanden? Sonst korrigiere mich gerne.

An anderer Stelle wurde ja bereits einmal festgestellt, dass sicher kein Elternteil sein Kind leichtfertig vor ein Gericht zerren würde, wenn ihm dadurch das Todesurteil drohte. Wir können also mal davon ausgehen, dass nicht jede Kleinigkeit sofort zur Hinrichtung geführt hätte. (Im übrigen stimmt dir, denke ich, jeder zu, dass "störrisch" unterschiedlich stark ausgelegt werden kann.) Jetzt aber erneut das Argument: Eigentlich ist es ziemlich egal, ob mit diesem Gesetz auch nur alle 20 Jahre ein einziges Kind hingerichtet wurde. Problematisch ist, dass dieses Gesetz es möglich macht. Problematisch ist, dass extrem gläubige Eltern aus einer rückständigen Gesellschaft, ohne Bildung, ohne Hirn und ohne gesunden Menschenverstand so etwas eventuell als Legetimierung körperlicher Bestrafung sehen könnten. Und aufgrund solchen Extremfällen (selbst wenn wir annehmen dass bisher nur ein einziges Kind so zu Tode kam) dient diese Bibelstelle als Gegenargument gegen die Aussage, in der Bibel ständen nur Aufrufe zum Gutes tun. Und daran hatte es sich schließlich entzündet. Niemand wollte darlegen, wie grausam jüdische Eltern damals waren. Also, ich zumindest nicht, weiß nicht wie das die anderen sehen Icon_cheesygrin
Jakow:

Ich nehme ja stark an, dass die Erfinder dieses Gesetzes davon ausgingen, dass die wenigsten Eltern (oder gar keine) es über sich bringen würden, ihr ungezogenes Kind zur Hinrichtung auszuliefern. Ähnlich wie Jesus in der Ehebrecherinnen-Geschichte davon ausging, dass niemand es wagen würde zu behaupten, er hätte niemals gesündigt, worauf die Hürde, die er vor die(se) Steinigung gesetzt hatte, nicht überwunden werden konnte und die Steinigung ausfallen musste.

In deinem Beispiel wäret du und deine Frau die Hauptschuldigen am Tod eures Kindes. Denn ohne eure Anzeige wäre es nicht dazu gekommen, da diese Anzeige durch die Eltern ja die Hauptbedingung für die Hinrichtung ist.

Ich glaube, du missverstehst uns. Niemand geht hier davon aus, dass solche Steinigungen häufig oder überhaupt einmal vorgekommen sind. Schließlich gehen auch wir (oder wenigstens ich) davon aus, dass anständige Eltern, die ihr Kind lieben, es nicht dem Tod überliefern werden, auch wenn es noch so störrisch und widerspenstig ist. Zumindest nicht beide Eltern, und es scheint ja Voraussetzung bei diesem Gesetz zu sein, dass Vater und Mutter gemeinsam den Tod ihres Kindes fordern.

Es geht also nicht darum, ob und wie oft dieses Gesetz angewandt wurde, sondern nur darum, dass es überhaupt denkbar war, ein solches Gesetz, das die Beantragung der Todesstrafe gegen das eigene Kind erlaubte, möglich war. Aber im Vergleich mit zeitgenössischen anderen Kulturen mag die Verpflichtung, das Kind dem Gericht zu übergeben, statt es (zum Beispiel in einem Wutanfall) selbst töten zu dürfen, schon ein Fortschritt gewesen sein.


Und nun hätte ich gern eine andere Auslegung von dir, die mich viel mehr interessieren würde: Wie wäre dein Fall vor 2000 oder 3000 Jahren denn im Judentum gehandhabt worden?
(17-01-2013, 20:11)Flat schrieb: [ -> ]Erdachtes Beispiel:
Nehmen wir mal an, in den 40'ern war es bei Lehrern normal, ihre Schüler halb tot zu schlagen, wenn sie es wollten

in den 60'ern kam dann ein gesetz, das besagt: Es ist lehrern erlaubt, ihre schüler mit der flachen hand bis zu 5mal zu schlagen
(...)
Nur die unhistorische Sicht, die Maßstäbe der 90'er anzulegen, führt hier zu einer verurteilenden Sicht dieses Gesetzes. Denn sein Zweck war ja nicht das Erlauben des Schlagens (was der Wortsinn aber aussagt) sondern das Einschränken der Prügelorgien.

Eine weitere Stelle, die mir dazu einfällt, ist "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Dieses Gebot diente, wenn ich richtig informiert bin, der Einschränkung von Blutrache. Es hieß gewissermaßen: Nimm niemals mehr als ein Auge für ein Auge.
Insofern kann ich deinem Anliegen nur zustimmen, solche Stellen geschichtsbezogen zu interpretieren. Aber: Die Hinrichtung eines minderjährigen Kindes auch für extremen Widerstand, für Alkoholismus und Verschwendung, ist da doch etwas anderes. Oder welches zutiefst barbarische Gesetz, bzw. welche grausame Praxis soll es davor gegeben haben, welche dies aufhebt oder verbessert? Es stimmt natürlich, dass ich ein theologischer Laie bin und es schlicht nicht besser weiß, aber davon habe ich bisher einfach noch nichts gehört. Dennoch lasse ich mich gerne belehren, wenn hier jemandem möglicherweise eine Tradition bekannt ist, welche durch das Gebot vom störrischen Sohn eingeschränkt werden konnte.
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]So langsam verstehe ich dein Argument. Du meinst: Wenn das Gebot tatsächlich zur Anwendung gekommen wäre, hätten sich die Juden damit quasi selbst ausgelöscht. Die Tatsache, dass es sie noch gibt, zeugt davon, dass das Gebot nicht ausgeübt wurde. Hab ich das richtig verstanden? Sonst korrigiere mich gerne.
Oh, darauf wollte ich eigentlich gar nicht heraus. Dieses ergibt sich eher nebenbei. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass wenn man diese Gebote als Handlungsanweisungen sieht, eben auf einmal nicht mehr als so klar und eindeutig ist und ja, in diesem Fall die Juden sich selber auslöschen würden.

(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]An anderer Stelle wurde ja bereits einmal festgestellt, dass sicher kein Elternteil sein Kind leichtfertig vor ein Gericht zerren würde, wenn ihm dadurch das Todesurteil drohte.
Aber genau diese Möglichkeit sieht der Text so doch gar nicht vor. Hier stehen Bedingungen und wenn diese erfüllt sind, dann muss das folgende getan werden. In diesem Fall würdest du etwas hinzufügen, was dort nicht steht.

(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Wir können also mal davon ausgehen, dass nicht jede Kleinigkeit sofort zur Hinrichtung geführt hätte. (Im übrigen stimmt dir, denke ich, jeder zu, dass "störrisch" unterschiedlich stark ausgelegt werden kann.)
Aha, eine Unklarheit nach der Nächsten stellt sich ein?

(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Jetzt aber erneut das Argument: Eigentlich ist es ziemlich egal, ob mit diesem Gesetz auch nur alle 20 Jahre ein einziges Kind hingerichtet wurde. Problematisch ist, dass dieses Gesetz es möglich macht.
Mit welcher Interpretation? Nach meiner Auslegung besteht diese Möglichkeit so nicht. Nach der hier ansonsten vertretenen, würde das Gesetz innerhalb kurzer Zeit in der Barbarei enden.

(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Problematisch ist, dass extrem gläubige Eltern aus einer rückständigen Gesellschaft, ohne Bildung, ohne Hirn und ohne gesunden Menschenverstand so etwas eventuell als Legetimierung körperlicher Bestrafung sehen könnten.
Mh, das ist nun doch schon recht einschränkend und viele Bedingungen damit der Text noch irgendwie seinen barbarischen Touch behält. Findest du nicht?

Vor allem weil das gleiche Gesetze, hier zahlreiche Vorschriften vorsieht, welche diese Bedingungen auch noch erschweren. Immerhin muss man dann auch noch ebenso Ältesten finden usw. usw. und viele andere Gebote dabei weglassen.

(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Und aufgrund solchen Extremfällen (selbst wenn wir annehmen dass bisher nur ein einziges Kind so zu Tode kam) dient diese Bibelstelle als Gegenargument gegen die Aussage, in der Bibel ständen nur Aufrufe zum Gutes tun.
Das Gegenargument würde dann für jeden Text gelten, in welchem auch nur irgend etwas gehaltvolles steht. Wie gesagt, in der Hessischen Verfassung steht auch die Todesstrafe. Auch dieses könnte man Missverstehen und als Legitimation verstehen.

(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Und daran hatte es sich schließlich entzündet. Niemand wollte darlegen, wie grausam jüdische Eltern damals waren. Also, ich zumindest nicht, weiß nicht wie das die anderen sehen
Nu, irgend jemand muss den Text ja geschrieben haben und dann auch angewendet haben und einige sprachen davon, dass dieses früher wahrscheinlich (nein, eigentlich sicher) so angewendet wurde.

Wie dem auch sei, Texte kann man missverstehen. Immer. Dieses ist aber doch nie ein Argument gegen den Text selber, sondern immer gegen den Missverstehenden. Und darum halte ich auch nichts davon, als Laie religiöse Texte zu interpretieren und dann als argumentative Waffe gegen die Gläubigen zu verwenden.

Hier kann alleine zählen, wie die Gläubigen selbst diesen Text verstehen und wie sie danach handeln. Dieses ist zu kritisieren und wenn sie den Texte gleichermassen verstehen, dann und nur dann, kann man dieses auch am Text festmachen. Nur genau dieses ist hier ja gerade nicht gegeben.
(17-01-2013, 20:11)Flat schrieb: [ -> ]Erdachtes Beispiel:
Nehmen wir mal an, in den 40'ern war es bei Lehrern normal, ihre Schüler halb tot zu schlagen, wenn sie es wollten

in den 60'ern kam dann ein gesetz, das besagt: Es ist lehrern erlaubt, ihre schüler mit der flachen hand bis zu 5mal zu schlagen

in den 90'ern war das Schlagen völlig ein tabu. Das Gesetz aus den 60'ern wurde als skandalös angesehen, es erlaubt das mehrmalige Schlagen des Kindes, 'bedenklich' ist da schon eine verharmlosende Bezeichnung.

Nur übersieht diese Sichtweise völlig den Zeitbezug. In den 60'ern war das gesetz eine extreme Verbesserung des Kindesschutzes. Es schränkte die Rechte der Lehrer massiv zu Gunsten des Kindes ein.

Nur die unhistorische Sicht, die Maßstäbe der 90'er anzulegen, führt hier zu einer verurteilenden Sicht dieses Gesetzes. Denn sein Zweck war ja nicht das Erlauben des Schlagens (was der Wortsinn aber aussagt) sondern das Einschränken der Prügelorgien

ganz genau

es heißt eben, daß man nicht das heutige verständnis anlegen darf, um eine aussage darüber zu treffen, wie es damals gemeint war

und das tut jakow

aber zu dir:

was wäre denn schlimmer als die todestrafe, sodaß die todesstrafe für widerspenstige kinder "aktiver Kinderschutz", weil eine verbesserung gegenüber vorhergehendem wäre?
(17-01-2013, 20:52)Lelinda schrieb: [ -> ]Und nun hätte ich gern eine andere Auslegung von dir, die mich viel mehr interessieren würde: Wie wäre dein Fall vor 2000 oder 3000 Jahren denn im Judentum gehandhabt worden?

Moin,

vor 2000 Jahren hätte es kein Todesurteil gegeben. Das ist meines Wissens so die Zeit, wo die Todesurteile extrem unüblich waren:

*http://forum.hagalil.com/board-a/messages/1744/17830.html?1098258096

Tschüss

Jörg
(17-01-2013, 21:00)petronius schrieb: [ -> ]es heißt eben, daß man nicht das heutige verständnis anlegen darf, um eine aussage darüber zu treffen, wie es damals gemeint war

und das tut jakow
???

Ich richtige mich hier doch dagegen, das heutige Verständnis für das Einzige zu halten und das man Texte unterschiedliche interpretieren kann, je nach Hintergrund. Oder etwa nicht?

Du warst es hier bislang doch, welche immer wieder behauptet hat, dass dein heutiges Verständnis das einzig Richtig ist.

Entscheide dich also...
(17-01-2013, 20:27)Jakow schrieb: [ -> ]Nur eine Frage habe ich dann noch: Welche jüdische Sohn hätte mich dann noch zeugen können?

das beweist höchstens die schwachsinigkeit eines solchen gesetzes und ist nicht unser problem, sondern das des autoren. dem ich mal zugutehalten will, daß er wohl der meinung war, es gäbe kinder, die nie widerspenstig seien (hier muß ich sogar interpretieren bzw. spekulieren, weil dazu ja nichts im text steht)




(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]Hier stehen Bedingungen und wenn diese erfüllt sind, dann muss das folgende getan werden

die bedingungen sind aber nicht klar ausformuliert, es liegt also im ermessen des anklägers, als "widerspenstig" anzusehen, was ihm beliebt. und öffnet damit selbstverständlich einer unmenschlichen bestrafung tür und tor

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]In diesem Fall würdest du etwas hinzufügen, was dort nicht steht

das tust du, wenn du meinst, die bedingungen wären klar

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]Nach meiner Auslegung besteht diese Möglichkeit so nicht

das hast du keineswegs begründet. höchstens, daß es nicht in allen fällen so gehandhabt wurde

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]Wie gesagt, in der Hessischen Verfassung steht auch die Todesstrafe. Auch dieses könnte man Missverstehen und als Legitimation verstehen

nein

weil bundesrecht landesrecht bricht - glasklar und eindeutig

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]Wie dem auch sei, Texte kann man missverstehen. Immer. Dieses ist aber doch nie ein Argument gegen den Text selber, sondern immer gegen den Missverstehenden

aber warum sind ausgerechnet und immer nur die anderen die "Missverstehenden"?

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]Hier kann alleine zählen, wie die Gläubigen selbst diesen Text verstehen und wie sie danach handeln. Dieses ist zu kritisieren und wenn sie den Texte gleichermassen verstehen, dann und nur dann, kann man dieses auch am Text festmachen. Nur genau dieses ist hier ja gerade nicht gegeben

das kannst du doch gar nicht wissen
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb: [ -> ]das beweist höchstens die schwachsinigkeit eines solchen gesetzes

nicht alles ist schwachsinnig, nur weil du es nicht verstehst.

(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb: [ -> ]was wäre denn schlimmer als die todestrafe, sodaß die todesstrafe für widerspenstige kinder "aktiver Kinderschutz", weil eine verbesserung gegenüber vorhergehendem wäre?

Die Antwort steht hier schon im Thread. Weniger posten, mehr lesen. Icon_cheesygrin
(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Eigentlich ist es ziemlich egal, ob mit diesem Gesetz auch nur alle 20 Jahre ein einziges Kind hingerichtet wurde. Problematisch ist, dass dieses Gesetz es möglich macht.
Mit welcher Interpretation? Nach meiner Auslegung besteht diese Möglichkeit so nicht.

Die Möglichkeit steht doch so in dem Gesetz! Du hast noch keinen einzigen Grund dafür genannt, warum es gar nicht möglich gewesen wäre, dieses Gesetz auszuführen. Tu das doch mal und erkläre deine Auslegung (bitte ohne den Verweis auf andere Foren)!

Übrigens: Der Vergleich mit der Hessischen Verfassung hinkt. Denn erstens wurden Gesetze in Deutschland verfasst, um angewendet zu werden. Und zweitens ist die Anwendung der Todesstrafe in Hessen nicht möglich, weil Bundesrecht Landesrecht bricht und damit diese Möglichkeit ganz offiziell und ohne Zwang juristischer Verrenkungen aufhebt.
(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Wir können also mal davon ausgehen, dass nicht jede Kleinigkeit sofort zur Hinrichtung geführt hätte. (Im übrigen stimmt dir, denke ich, jeder zu, dass "störrisch" unterschiedlich stark ausgelegt werden kann.)
Aha, eine Unklarheit nach der Nächsten stellt sich ein?

Hab nie was anderes behauptet. Ich wiederhole mich: Natürlich kann man solche Begriffe nuanciert verschieden verstehen! Aber diese Nuancen spielen keine Rolle, da wir hier von einer Bandbreite an Bedeutungen sprechen, die weder an ihrem unteren noch oberen Ende eine Hinrichtung legetimieren würde.

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Eigentlich ist es ziemlich egal, ob mit diesem Gesetz auch nur alle 20 Jahre ein einziges Kind hingerichtet wurde. Problematisch ist, dass dieses Gesetz es möglich macht.
Mit welcher Interpretation? Nach meiner Auslegung besteht diese Möglichkeit so nicht. Nach der hier ansonsten vertretenen, würde das Gesetz innerhalb kurzer Zeit in der Barbarei enden.

Bisher: Mit jeder vorgebrachten Auslegung. Du hast nur infrage gestellt, nicht alternativ interpretiert. Nach welcher Interpretation sollte es das Gesetz den Eltern denn unmöglich machen, ihr Kind hinrichten zu lassen? Da bin ich mal gespannt.

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Problematisch ist, dass extrem gläubige Eltern aus einer rückständigen Gesellschaft, ohne Bildung, ohne Hirn und ohne gesunden Menschenverstand so etwas eventuell als Legetimierung körperlicher Bestrafung sehen könnten.
Mh, das ist nun doch schon recht einschränkend und viele Bedingungen damit der Text noch irgendwie seinen barbarischen Touch behält. Findest du nicht?

Na gut. Eigentlich wollte ich schreiben: Dämliche Fundamentalisten. Dann hab ich die Worte wieder gelöscht, weil sie mir so abwertend vorkamen und sie durch eine Reihe von Bedingungen ersetzt, welche erstens als Hyperbel zu verstehen waren und zweitens nur verhindern sollten, dass sich jemand von mir missbilligt fühlt. Es war fehlgeleitete Höflichkeit. Aber der Verständlichkeit halber schreibe ich nochmal: Dämliche Fundamentalisten könnten dieses Gesetz als Legetimierung von Kindsmord betrachten.

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Und aufgrund solchen Extremfällen (selbst wenn wir annehmen dass bisher nur ein einziges Kind so zu Tode kam) dient diese Bibelstelle als Gegenargument gegen die Aussage, in der Bibel ständen nur Aufrufe zum Gutes tun.
Das Gegenargument würde dann für jeden Text gelten, in welchem auch nur irgend etwas gehaltvolles steht.

Genau so ist es! Und das zeigt uns: Die Bibel ist nicht friedlich. Zumindest nicht als Ganzes. Und deswegen gilt: Die angeblich herausragende Glaubwürdigkeit des Christentums aufgrund der beispiellosen Friedfertigkeit ist Quatsch.

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]Wie gesagt, in der Hessischen Verfassung steht auch die Todesstrafe. Auch dieses könnte man Missverstehen und als Legitimation verstehen.

Ich finde es auch irgendwie problematisch, dass das da noch steht. Aber dass es da steht ist für mich ja auch ein Hinweis auf die früher begangene Barbarei der Todesstrafe in Hessen. Heute ist das glücklicherweise durch ein höherstehendes Gesetz aufgehoben, aber damals war die Todesstrafe möglich. (Wobei ich Todesstrafe an Kindern einfach nochmal ein ganzes Stück schlimmer finde, tut mir leid.) Wenn wir dein Beispiel mit unserer Bibelstelle vergleichen, kriegt deine Argumentation, das Gesetz wurde überhaupt nicht verfasst, um angewendet zu werden, ein Problem.

(17-01-2013, 20:59)Jakow schrieb: [ -> ]Hier kann alleine zählen, wie die Gläubigen selbst diesen Text verstehen und wie sie danach handeln. Dieses ist zu kritisieren und wenn sie den Texte gleichermassen verstehen, dann und nur dann, kann man dieses auch am Text festmachen. Nur genau dieses ist hier ja gerade nicht gegeben.

Mit der Bibel ist es aber etwas anderes: indymaya machte die Aussage bezüglich der Glaubwürdigkeit am Neuen Testament fest. Das Alte Testament wurde (Und das ist jetzt Spekulation!) ausgeklammert, vermutlich weil es für die Friedfertigkeit des Christentums so gar nicht auslegbar ist. Wenn man aber im nächsten Zug damit argumentiert, dass die Bibel nunmal Gottes Wort sei und ihr Inhalt deshalb eigentlich ganz einfach und direkt zu verstehen, muss man sich eben anhören, was denn im Alten Testamen, dem Rest von Gottes Wort nämlich, so einfach und direkt zu verstehen ist. Um nichts anderes ging es, zumindest am Anfang. Jetzt hat sich das alles irgendwie breitgetreten. Icon_cheesygrin

edit.: Oh, bitte entschuldigt das Mammutposting. Nächstes Mal halte ich mich deutlich kürzer. Versprochen.
Moin,

so, dann will ich mal meinen Gedanken zu Ende führen:

Töten Eltern Ihre Kinder?

So schwer die Antwort auch fällt, sie lautet: Ja

Selbst in unserem demokratischen Rechtsstaat und mit so hoch entwickelten Menschen töten mitunter Eltern ihre Kinder. Trotz Verbotes und schwersten Strafen. Ich meine, erst vor kurzem ging wieder so ein tragischer Fall durch die Presse, wo ein Vater seine Kinder tötete.

Gehen wir mal 3000 Jahre zurück. Kinder waren das Eigentum des Vaters (meist auch Ehefrau, Sklaven, usw.). Konnten Kinder zur Polizei oder vor gericht gehen, wenn ihr Vater sie misshandelte? Sicherlich nein. Ich meine, bei den Spartanern gabs sogar einen Felsen. Wenn das Baby nicht wohlgeraten war, schmiess es der Vater herunter.

Ich glaube nicht, dass damals massenweise Väter ihre Kinder töteten, aber sicherlich wesentlich häufiger als heute und wohl auch ungestraft. Es war eben ihr Recht.

Jetzt kommt das Judentum und sagt: Der Vater darf nicht einfach seine Kinder töten. Er braucht die Zustimmung der Mutter und muss dann ein gerichtsurteil über das Kind erwirken.

Das Kind erhielt also das, was wir heute Rechtsschutz nennen. Eine unabhängige Instanz überprüfte das Begehren.

Und machte es deutlich schwerer. der Vater könnte sein Kind nicht einfach tot schlagen. Er musste die Mutter dazu gewinnen, er musste sich vor Gericht mit seinen Motiven offenbaren,

das ganze Verfahren dauerte auch eine Zeit, der Vater musste also auch noch reichlich darüber nachdenken, es konnte also nicht legal aus dem Affekt heraus geschehen (diese Zeitverzögerung, um jemanden zum Umdenken zu bewegen, ist übrigens geradezu typisch jüdisch im Rechtswesen)

Und dann musste eben auch noch das Gericht zustimmen.


Tja, ist das eine deutliche Rechtsverbesserung gegenüber dem Umfeld, wo Väter eiinfach ihre Söhne totschlagen durften?

Vergleicht das mal mit meinem erdachten Beispiel mit den schlagenden Lehrer.


Ja, es war Kindesschutz. Was denn sonst?

Aus heutiger Sicht schlimm, aus damaliger Sicht wohl für nicht wenige Kinder evtl. die Lebensrettung.

Tschüss

Jörg
(17-01-2013, 21:03)Jakow schrieb: [ -> ]Ich richtige mich hier doch dagegen, das heutige Verständnis für das Einzige zu halten und das man Texte unterschiedliche interpretieren kann, je nach Hintergrund. Oder etwa nicht?

also ich hab dich genau anders verstanden

daß du aus deiner heutigen sicht den text bewertest (daß er eben nicht so gemeint gewesen und verstanden worden sein kann, wie du es heute naheliegenderweise gern haben willst)

und daß er nach dem hintergrund seiner entstehung un deren zeit eben wirklich so interpretiert worden ist bzw. sein kann, wie er wörtlich da steht

(17-01-2013, 21:03)Jakow schrieb: [ -> ]Du warst es hier bislang doch, welche immer wieder behauptet hat, dass dein heutiges Verständnis das einzig Richtig ist

aber nie im leben. wann hast du das denn geträumt?
(17-01-2013, 21:11)Flat schrieb: [ -> ]
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb: [ -> ]das beweist höchstens die schwachsinigkeit eines solchen gesetzes

nicht alles ist schwachsinnig, nur weil du es nicht verstehst

hömma, die schwachsinnigkeit hat jakow grade erklärt - daß das gesetz nämlich, 100prozentig angewendet, zum aussterben der jude geführt hätte

(17-01-2013, 21:11)Flat schrieb: [ -> ]
(17-01-2013, 21:06)petronius schrieb: [ -> ]was wäre denn schlimmer als die todestrafe, sodaß die todesstrafe für widerspenstige kinder "aktiver Kinderschutz", weil eine verbesserung gegenüber vorhergehendem wäre?

Die Antwort steht hier schon im Thread. Weniger posten, mehr lesen. Icon_cheesygrin

wo?

quote or it didn't happen
(17-01-2013, 22:17)petronius schrieb: [ -> ]wo?

bei Lelinda und jetzt auch ausführlich in meinem letzten post
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