(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]So langsam verstehe ich dein Argument. Du meinst: Wenn das Gebot tatsächlich zur Anwendung gekommen wäre, hätten sich die Juden damit quasi selbst ausgelöscht. Die Tatsache, dass es sie noch gibt, zeugt davon, dass das Gebot nicht ausgeübt wurde. Hab ich das richtig verstanden? Sonst korrigiere mich gerne.
Oh, darauf wollte ich eigentlich gar nicht heraus. Dieses ergibt sich eher nebenbei. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass wenn man diese Gebote als Handlungsanweisungen sieht, eben auf einmal nicht mehr als so klar und eindeutig ist und ja, in diesem Fall die Juden sich selber auslöschen würden.
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]An anderer Stelle wurde ja bereits einmal festgestellt, dass sicher kein Elternteil sein Kind leichtfertig vor ein Gericht zerren würde, wenn ihm dadurch das Todesurteil drohte.
Aber genau diese Möglichkeit sieht der Text so doch gar nicht vor. Hier stehen Bedingungen und wenn diese erfüllt sind, dann muss das folgende getan werden. In diesem Fall würdest du etwas hinzufügen, was dort nicht steht.
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Wir können also mal davon ausgehen, dass nicht jede Kleinigkeit sofort zur Hinrichtung geführt hätte. (Im übrigen stimmt dir, denke ich, jeder zu, dass "störrisch" unterschiedlich stark ausgelegt werden kann.)
Aha, eine Unklarheit nach der Nächsten stellt sich ein?
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Jetzt aber erneut das Argument: Eigentlich ist es ziemlich egal, ob mit diesem Gesetz auch nur alle 20 Jahre ein einziges Kind hingerichtet wurde. Problematisch ist, dass dieses Gesetz es möglich macht.
Mit welcher Interpretation? Nach meiner Auslegung besteht diese Möglichkeit so nicht. Nach der hier ansonsten vertretenen, würde das Gesetz innerhalb kurzer Zeit in der Barbarei enden.
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Problematisch ist, dass extrem gläubige Eltern aus einer rückständigen Gesellschaft, ohne Bildung, ohne Hirn und ohne gesunden Menschenverstand so etwas eventuell als Legetimierung körperlicher Bestrafung sehen könnten.
Mh, das ist nun doch schon recht einschränkend und viele Bedingungen damit der Text noch irgendwie seinen barbarischen Touch behält. Findest du nicht?
Vor allem weil das gleiche Gesetze, hier zahlreiche Vorschriften vorsieht, welche diese Bedingungen auch noch erschweren. Immerhin muss man dann auch noch ebenso Ältesten finden usw. usw. und viele andere Gebote dabei weglassen.
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Und aufgrund solchen Extremfällen (selbst wenn wir annehmen dass bisher nur ein einziges Kind so zu Tode kam) dient diese Bibelstelle als Gegenargument gegen die Aussage, in der Bibel ständen nur Aufrufe zum Gutes tun.
Das Gegenargument würde dann für jeden Text gelten, in welchem auch nur irgend etwas gehaltvolles steht. Wie gesagt, in der Hessischen Verfassung steht auch die Todesstrafe. Auch dieses könnte man Missverstehen und als Legitimation verstehen.
(17-01-2013, 20:46)Keksdose schrieb: [ -> ]Und daran hatte es sich schließlich entzündet. Niemand wollte darlegen, wie grausam jüdische Eltern damals waren. Also, ich zumindest nicht, weiß nicht wie das die anderen sehen
Nu, irgend jemand muss den Text ja geschrieben haben und dann auch angewendet haben und einige sprachen davon, dass dieses früher wahrscheinlich (nein, eigentlich sicher) so angewendet wurde.
Wie dem auch sei, Texte kann man missverstehen. Immer. Dieses ist aber doch nie ein Argument gegen den Text selber, sondern immer gegen den Missverstehenden. Und darum halte ich auch nichts davon, als Laie religiöse Texte zu interpretieren und dann als argumentative Waffe gegen die Gläubigen zu verwenden.
Hier kann alleine zählen, wie die Gläubigen selbst diesen Text verstehen und wie sie danach handeln. Dieses ist zu kritisieren und wenn sie den Texte gleichermassen verstehen, dann und nur dann, kann man dieses auch am Text festmachen. Nur genau dieses ist hier ja gerade nicht gegeben.